Fensterln: Mieter darf gekündigt werden

Wer nachts im betrunkenen Zustand versucht, in die Wohnung der Nachbarin einzudringen, begeht Hausfriedensbruch. Dies ist einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 33 C 2982/99-67) zufolge Grund für eine fristlose Kündigung, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Im verhandelten Fall versuchte ein angetrunkener Mieter mit Hilfe einer Leiter durch das Fenster in die Wohnung einer Mitmieterin einzudringen. Das Fensterln mag in manchen Regionen Deutschlands zwar Teil des kulturellen Erbes sein, in Frankfurt sei es schlicht Hausfriedensbruch.

Der Mieter musste die Kündigung hinnehmen. Ob er danach nach Bayern umgezogen ist, ist nicht bekannt.

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