Warum Sonderzahlungen nicht immer die beste Anerkennung sind

Viele Arbeitgeber möchten es honorieren, wenn ihre Mitarbeiter zu einem guten Betriebsergebnis beigetragen haben. Die einfachste Lösung ist für viele Unternehmer eine Sonderzahlung. Diese kommt jedoch in vielen Fällen nur teilweise den Arbeitnehmern zugute. Auch für die Firma kann eine solche Sonderzahlung zusätzliche Kosten verursachen.

Was sind Sonderzahlungen?

Als Sonderzahlungen gelten Vergütungen durch den Arbeitgeber, die über das vereinbarte Gehalt hinausgehen. Ein häufig praktiziertes Beispiel ist das Weihnachtsgeld. Ein Ziel dieser Zahlungen ist die stärkere Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen. Weitere Arten der Sonderzahlung sind:

  • Urlaubsgeld oder die Auszahlung nicht in Anspruch genommener Urlaubstage
  • Zahlungen für ein Betriebsjubiläum
  • Zahlungen für besondere Ereignisse, etwa eine Hochzeit oder die Geburt eines Kindes
  • Gratifikationen für besondere Leistungen
  • Gewinnbeteiligungen

Selten steuerfrei

Nur selten sind die Sonderzahlungen steuerfrei, weshalb diese Vergütungen nicht immer strahlende Gesichter bei den Mitarbeitern hinterlassen. Der Fiskus sieht darin ein normales Einkommen und möchte seinen Anteil. Obendrein sind diese Zuwendungen sozialversicherungspflichtig, wodurch der Nettowert erheblich sinkt. Mitunter bleibt den Angestellten weniger als die Hälfte der Zahlung zur Verfügung.

Zudem sollten Unternehmen im Blick behalten, dass auf sie zusätzliche Kosten zukommen. Sie müssen den Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung zusätzlich bezahlen. Ein großer Teil der als Anerkennung der guten Arbeit des Mitarbeiters gedachten Zahlung landet beim Staat. Dies ist sicherlich nicht das Ziel der gut gemeinten Aktion.

Ausnahmen in der Abgabenpflicht

Einige Sonderzahlungen unterliegen nicht oder nur teilweise der Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Ein Beispiel sind Abfindungen, die nach einer Kündigung gezahlt werden. Steuerlich unterliegen diese der sogenannten Fünftel-Regelung, wodurch die Steuerlast geringfügig sinkt. Zudem sind Abfindungen von der Sozialversicherungspflicht befreit.

Steuerfreie Zuwendungen sind zudem die Arbeitnehmer-Sparzulage, die Übernahme der Kosten für eine zweite Haushaltsführung oder für Fortbildungen. Ferner fordert der Fiskus bei Sonderzahlungen keinen Anteil, wenn diese vom Staat gefördert werden. Ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit war die Inflationsausgleichsprämie. Hier durften die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bis zu 3.000 Euro extra zahlen, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben fällig wurden.

Eine Gehaltserhöhung kann zu Frust führen

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels müssen sich Unternehmen einiges einfallen lassen, um ihre besten Mitarbeiter zu halten. Ein überdurchschnittliches Gehalt reicht meistens nicht mehr aus. Flexible Arbeitszeiten oder Homeoffice eignen sich gut, um sich als Arbeitgeber in eine gute Position im Kampf um die besten Arbeitskräfte zu bringen.

Wichtig ist jedoch auch, die langjährige Belegschaft zu motivieren. Wie geschildert, erreichen Prämien und andere finanzielle Gratifikationen schnell das Gegenteil des Beabsichtigten. Auch Gehaltserhöhungen können bei den Betroffenen zu Frust führen. Durch die kalte Progression in der Besteuerung kann das Nettoeinkommen nach dieser eigentlich gut gemeinten Geste sogar sinken.

Steuerfreie Sachleistungen gewähren

Der bessere Weg für eine Wertschätzung der Mitarbeiter sind Sachleistungen. Erlaubt sind Zuwendungen im Wert von bis zu 50 Euro pro Monat. So lassen sich die Nettobezüge praktisch um bis zu 600 Euro im Jahr steigern. Als Sachleistungen gelten Gutscheine, Produkte oder Dienstleistungen. Bis zu einem Wert von 1.080 Euro im Jahr sind zudem Personalrabatte auf im Unternehmen produzierte oder verkaufte Waren steuerfrei. Zusätzlich dürfen Unternehmen ihren Mitarbeitern Geschenke zu besonderen Anlässen überreichen. Die Freigrenze liegt bei 60 Euro und betrifft unter anderem:

  • Geburtstag
  • Hochzeit
  • Betriebsjubiläum
  • Geburt eines Kindes
  • Promotion
  • Beförderung

Diese Rahmenbedingungen bieten Unternehmern Spielraum, Mitarbeiter durch Benefits zu motivieren. Interessant sind in dieser Hinsicht Zuwendungen im Bereich Sport und Gesundheitsförderung, die Bezahlung eines Jobtickets, Betreuungskosten für Kinder oder Zuschüsse für die Verpflegung. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, um mit Benefits die besten Fachkräfte anzulocken und das eigene Fachpersonal zu halten.

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