Der u.a. von Banken genutzte Auskunftsdienst SCHUFA AG ist den meisten bekannt, aber die “Schufa für Versicherungen” kennen nur wenige. Sie nennt sich Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS) . Ein regelmäßige kostenlose Abfrage der dort gespeicherten Daten ist möglich und sinnvoll, informiert Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Denn bei Fehlern kann es z.B. passieren, dass man als Versicherungskunde abgelehnt wird.
Einträge in die HIS-Datei sollen der Doppelversicherung und insbesondere dem Versicherungsbetrug vorbeugen. Sie sind zulässig, sofern die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Generell geraten Versicherungsnehmer, die über kurze Zeiträume mehrere Schäden zur Regulierung anmelden, ins Visier der Versicherungs Schufa, so die Verbraucherzentrale Sachsen.
Formular bei informa Insurance Risk and Fraud Prevention
Wie in jeder großen Datei kann es bei den Einträgen auch zu Fehlern kommen. Diese können sich, wie bei den SCHUFA-Einträgen ebenso, für Betroffene negativ auswirken. Folge können höhere Prämien für den gesuchten Versicherungsschutz sein oder im schlechtesten Fall die Verweigerung eines Vertragsabschlusses.
„Deshalb raten wir, das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr zu nutzen und bei festgestellten Fehlern die Korrektur einzufordern“, sagt Heyer. Der Antrag bei der “Versicherungs-Schufa” ist schriftlich unter Beifügung einer Ausweiskopie bei der informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden zu stellen. Das Formular gibt es auf der Internetseite www. http://www.informa-irfp.de/selbstauskunft-und-datenschutz/selbstauskunft/.
danke fürden Tipp! Der Link am Ende ist etwas verschwurbelt und funktioniert deshalb nicht 🙂