Inflation: So können Sie bei Versicherungen sparen

Die Inflation macht alles teurer, immer mehr Deutsche müssen den Gürtel enger schnallen. Eine Möglichkeit, schnell und viel Geld zu sparen, ist eine Optimierung bei Versicherungen. Oft gibt es die gleiche Leistung für viel weniger Geld. Manche Versicherungen können auch ganz wegfallen, denn sie sind nutzlos.

Hausratversicherung

Es ist kaum zu glauben, aber die Stiftung Warentest hat es erneut herausgefunden: “Teure Verträge sind oft viermal so teuer wie preisgüns­tige”, schreiben die Tester. Das bedeutet: Die Hausratversicherung für 400 Euro im Jahr kostet bei einer günstigen Versicherung vielleicht nur 100 Euro im Jahr. Eine wichtiger Faktor für die Prämie ist außerdem: die Höhe der Versicherungssumme. Die meisten Kunden vereinbaren pauschale Beträge pro Quadratmeter von 650 oder 750 Euro, weil der Vertreter das so empfiehlt. Das kann passen, kann aber auch viel zu hoch sein.  Wer sparen will, geht mal gründlich durch die Wohnung und rechnet alle Werte zusammen – aber zum Neupreis. Denn danach wird im Schadenfall reguliert.

Unfallversicherung

Wie bei der Hausratversicherung sind bei der Unfallversicherung die Prämienunterschiede enorm bei praktisch identischen Leistungen. Verbraucher finden sowohl Top-Versicherungs­leistungen zu einem hohen Preis wie auch soliden Schutz zu weit­aus güns­tigeren Jahres­beiträgen, lautete ein anderes Testergebnis. Viele Kunden haben die Unfallversicherung laut Stiftung Warentest schon seit Ewigkeiten und wissen gar nicht, was sie überhaupt abdeckt. Inzwischen sind neue und besseren Bedingungen am Markt, von denen man mit einem Wechsel profitieren kann – bei geringeren Kosten.

Privathaftpflichtversicherung

Das Sparpotenzial bei dieser wichtigen Police ist nicht ganz so groß. Zwar unterscheiden sich die Preise je nach Versicherung ebenfalls erheblich. Da der Preis vergleichsweise niedrig ist (ab etwa 50 Euro im Jahr), bringt der Wechsel allerdings nicht so viel Erspsarnis wie bei der Hausratversicherung oder der Unfallversicherung. Wenn man aber z.B. ohnehin eine günstige Hausratversicherung gefunden hat, sollte gleich mit geprüft werden, ob bei dieser Gesellschaft auch gleich eine neue, günstigere Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann.

Achtung, Kündigungfrist: Für zahlreiche Policen gilt meist eine dreimonatige Kündigungsfrist, etwa für die genannnten Haftpflichtversicherungen, Hausratversicherungen oder Unfallversicherungen. Da der Termin für eine automatische Vertragsverlängerung oft der 1. Januar ist, müsste bis 30. September gekündigt werden. Wer es verpasst hat, sollte sich die Kündigung fürs nächste Jahr fest notieren und bis dahin günstige Angebote suchen. Die Inflation wird uns wohl leider noch länger begleiten. Übrigens: Nach einem Schadensfall oder einer Prämienerhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung, ob regulär oder außerordentlich, geschieht am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit der Versicherungsnehmer den pünktlichen Zugang der Kündigung problemlos beweisen kann.

Kfz-Versicherung

Bei der Kfz-Versicherung (Haftpflicht, evtl. Teil- oder Vollkasko) ist eine Schnellspar-Maßnahme möglich, denn die Kündigungsfrist beträgt nur 1 Monat, und zwar zur so genannten Stammfälligkeit. Das ist bei den meisten Kfz-Versicherungen der 1. Januar. Gekündigt werden kann daher in jedem Fall noch zum 30. November mit Wirkung zum Jahresende.

Wegen der hohen Spritpreise lassen bereits viele Deutsche das Auto stehen, wenn es irgendwie möglich ist, und nutzen zum Beispiel Busse und Bahnen. Dann bieten Wenig-Fahrer-Tarife hohes Sparpotenzial, bei denen z.B. eine maximale Kilometerzahl von 15.000 pro Jahr vereinbart wird. Noch einen Spar-Schritt weiter geht der Direktversicherer friday.de, (gehört zum Schweizer Konzern Baloise) bei dem nur die tatsächlichen gefahreren Kilometer bezahlt werden müssen, also in die Prämienberechnung eingehen. “Vor allem der 36-jährige Familienvater und die 44-jährige E-Auto-Halterin, die dem Test von Franke und Bornberg als Modellkunden zugrunde liegen, bekommen hier einen günstigen Tarif”, heißt es bei Handelsblatt.com.

Wer die Kündigung seiner Autoversicherung zum „offiziellen Termin“ 30. November in diesem Jahr verpasst haben sollte, bekommt vielleicht eine zweite Chance: Denn steigen die Prämien, besteht ebenfalls ein Recht auf Sonderkündigung, das einen Monat lang nach Eingang der neuen Prämienberechnung ausgeübt werden kann. Schon eine minimale Erhöhung von einem Cent berechtigt zur Sonderkündigung. Es ist dabei unerheblich, ob der Gesamtbeitrag gestiegen ist.

Es reicht, wenn zum Beispiel nur der Kaskoschutz teurer geworden ist. Der Vertrag kann dann insgesamt gekündigt werden – also auch die KFZ-Haftpflichtversicherung. Ist ein Auto lediglich in der Typ- oder Regionalklasse hoch gestuft worden, besteht ebenfalls das Recht auf außerordentliche Kündigung. Das betrifft viele Autofahrer. Denn für mehr als 400 Zulassungsbezirke hat der Versicherungsverband GDV die Regionalklassen 2023 veröffentlicht. Sortiert nach den 16 Bundesländern veranschaulicht eine Übersicht, wie es in den einzelnen Zulassungsbezirken konkret aussieht. Beispiel NRW:

Für rund 2,5 Millionen Autofahrer in 15 Bezirken ergeben sich schlechtere Risikobewertungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung, unter anderem in Remscheid, Dortmund, Münster, Siegen und Bottrop. Nur für Autofahrer in der Landeshauptstadt Düsseldorf gelten hingegen bessere Risikobewertungen. Zahlreiche Änderungen gibt es auch in den Kasko-Versicherungen: Für rund eine Million Voll- oder Teilkaskoversicherte gilt künftig eine höhere, für rund 700.000 eine bessere Risikobewertung.

Verschlechterung bedeutet: Sonderkündigungsrecht von einem Monat. Die Monatsfrist für das Sonderkündigungsrecht läuft ab dem Zeitpunkt, zu dem Kunde die Mitteilung von seiner Versicherung erhalten hat.  Die Wechselmöglichkeit besteht also für Millionen Autofahrer über den 30. November hinaus.

Unsinnige Versicherungen kündigen

Manche anderen Policen sind überflüssig und können ersatzlos wegfallen. Einige Beispiele:

  • Insassenunfallversicherung: Werden Auto-Insassen bei einem Unfall verletzt, muss selbst bei Angehörigen die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung des schuldigen Fahrers für Schäden aufkommen. So verdonnerte zum Beispiel das Landgericht München eine Gesellschaft dazu, für die schwer verletzte Ehefrau des Versicherungsnehmers zu zahlen – immerhin 160.000 Euro Schmerzensgeld, eine monatliche Rente von 1200 Euro sowie weitere 15.000 Euro für sonstige Einbußen. Zudem muss die Kfz-Versicherung die Kosten für eine Pflegekraft oder Haushaltshilfe übernehmen (Az: I 17 O 1089/03).
  • Krankenhaus-Tagegeldversicherung: Wer stationär wegen Krankheit behandelt wird, hat kaum finanzielle Einbußen zu befürchten. Arbeitnehmer bekommen eine Lohnfortzahlung von sechs Wochen über den Arbeitgeber, danach – falls gesetzlich versichert – Krankengeld von der Krankenkasse. Privat Krankenversicherte erhalten, sofern vereinbart, Krankentagegeld, das für Behandlungen zu Hause wie in der Klinik gezahlt wird.
  • Reparaturkosten-Versicherungen: Versandhändler wie Elektromärkte versuchen, diese Policen gleich mit der eigentlichen Ware zu verkaufen, etwa mit Fernsehern oder Waschmaschinen. Der angebliche Rundum-Sorglos-Schutz kostet oft 60 Euro jährlich und mehr. Nach fünf, sechs Jahren könnte sich der Kunde für die inzwischen geleisteten Prämien ein neues Gerät kaufen. Verschwiegen wird außerdem in der Regel, dass der Verkäufer ohnehin zwei Jahre lang Gewährleistung bieten muss. Oft tritt dazu noch eine Herstellergarantie, die über zwei Jahre hinaus reicht.

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