Vermögensanlagengesetz: Diese Geldanlagen fallen raus

Das neue Vermögensanlagengesetz, das mehr Verbraucherschutz für Geldanleger etwa bei geschlossenen Fonds bringen soll, wird mit neuen Geldanlagen umgangen. Zwei Trends zeichnen sich dabei laut Verbraucherzentrale Sachsen ab: Investitionen in Edelmetalle und Solaranlagen. Diese Geldanlagen seien mitunter so gestaltet, dass die Tätigkeit des Anbieters keiner staatlichen Kontrolle unterliegt.

Mit dem Vermögensanlagengesetz (Download bei Gesetz im Internet als PDF), welches Mitte 2012 in Kraft getreten ist, soll der Graue Kapitalmarkt besser beaufsichtigt werden. Zu den Vermögensanlagen, die vom Gesetz von vornherein nicht erfasst werden und deren Anbieter damit auch keiner Kontrolle unterliegen, fällt der Verkauf von Gold und Silber als Kapitalanlage. Gemeint ist hier das Geschäft etwa mit Goldbarren. Ein solches Angebot unterbreitet derzeit etwa die Erzgebirgischer Edelmetallhandel GbR (Zschorlau).

Genossenschaftbeteiligungen und Darlehen ohne Kontrolle

Auch für manche Solaranlagen-Investitionen gilt  das Vermögensanlagengesetz nicht. Ein Beispiel dafür ist laut Verbraucherzentrale Sachsen das Angebot der Deutsche BürgerEnergie eG (Nürnberg). Dort ist vorgesehen, dass Verbraucher zunächst der Genossenschaft beitreten und dann mit dieser einen Darlehensvertrag abschließen. Anteile an einer Genossenschaft wie auch Darlehen unterliegen nicht dem genannten Gesetz.

Bei dem Darlehen, das der Anleger der Genossenschaft gewährt, handelt es sich um einen nachrangigen Kredit. Im Insolvenzfall steht damit der Verbraucher als Gläubiger in der Rangliste hinten und muss befürchten, leer auszugehen. „Dieses Risiko ist nicht zu unterschätzen“, sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Eine nicht unter die Neureglung fallende Genossenschaftsbeteiligung bietet laut Verbraucherzentrale Sachsen auch die Erste Deutsche Vorsorgegenossenschaft eG (Klingenthal) an. Sie stellt Anlegern die Erwirtschaftung stabiler Renditen und eine Mindestverzinsung in Höhe von vier Prozent pro Jahr in Aussicht. Diese Erträge sollen erwirtschaftet werden, indem „aussichtsreiche Unternehmen in Wachstumsphasen“ begleitet werden.

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