Schufa Selbstauskunft: So erfahren Sie “Score” kostenlos

Seit 1. April 2010 können Verbraucher ein Mal jährlich kostenlose Auskunft u.a. von Schufa darüber verlangen, was über sie gespeichert wurde. Außerdem muss ihnen der persönliche „Score“ mitgeteilt und erläutert werden. Lesen Sie, wie Sie den “Schufa Score” einfach erhalten, und das wirklich kostenlos.

Die neuen Ansprüche der Verbraucher sind die Folge einer Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), mit der unter anderem die “Auskunft an den Betroffenen” (Paragraf 34 Absatz 8 BDSG) geregelt wird. Dort heißt es künftig: “Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, kann der Betroffene einmal je Kalenderjahr eine unentgeltliche Auskunft in Textform verlangen.“ Bei der Schufa, der „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ kostete das bislang 7,60 Euro. Aber aufgepasst, schnell landet bei einer kostenpflichtigen Auskunft. Dieses Video hilft:

Im Alltag sind die so genannten „Scores“ äußerst wichtig geworden. Das sind Bonitätsnoten für Verbraucher, mit denen z.B. Banken, Mobilfunk-Unternehmen oder Versandhändler entscheiden, ob überhaupt und wenn zu welchen Konditionen sie einen Vertrag machen. Dabei werden nicht nur harte Fakten wie etwa unbezahlte Rechnungen berücksichtigt, sondern ebenso Merkmale wie der Wohnort, das Alter, der Familienstand, die Zahl der Bankkonten oder die Zahl der Umzüge.

Überlegung dabei: Wer in einem Stadtteil wohnt, in dem üblicherweise viele „schlechte Kunden“ mit schlechter Zahlungsmoral wohnen, der gehört mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ebenfalls zum Kreis der schlechten Kunden. Und wer häufig umgezogen ist, bei dem handelt es sich möglicherweise um einen unbeständigen Menschen mit ständig wechselnden Jobs.

Allerdings ergab ein vom Bundesverbraucherschutzministerium in Auftrag gegebener Prüfbericht, dass fast 45 Prozent der zur Score-Berechnung herangezogenen Daten falsch oder unvollständig war. Der Verbraucher hat nun unter anderem das Recht zu erfahren, welche Scorewerte an wen innerhalb der letzten 12 Monate übermittelt worden sind. Der Scorewert muss außerdem verständlich, und nachvollziehbar erklärt werden. Der Betroffene soll damit in der Lage sein, falsche Angaben zu erkennen und korrigieren zu lassen. Die Schufa hat ein Muster dieser „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“ als PDF-Datei ins Internet gestellt (www.meineschufa.de).

Der Gesetzgeber hat darüber hinaus Vorgaben zum Scoringverfahren gemacht, wie der Bundessdatenschutzbeauftragte erläutert: So müsse zum Beispiel die Seriosität von Scorewerten wissenschaftlich nachgewiesen worden sein, ein Scorewert dürfe außerdem nicht überwiegend auf der Grundlage von Anschriftendaten ermittelt werden.

Das Marktforschungsinstitut Innofact AG hat im Auftrag von FinanceScout24 1.030 Menschen zum Thema Schufa befragt. Ein Ergebnis: Nur 30 Prozent der Befragten kennen ihren persönlichen Schufa-Eintrag und den sogenannten Scoringwert (s. Tabelle unten).

Der Rest hat keine Ahnung, was die Schufa über ihn gespeichert hat. Das sogar für diejenigen, die bereits einmal eine Schufa-Auskunft vorlegen mussten, etwa für einen Kredit oder einen Mietvertrag. Man sollte jedoch seinen Schufa-Eintrag kennen, um etwaige Fehler auszuschließen oder negative Einträge gegebenenfalls löschen zu lassen.

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherheit, wie die Schufa offiziell heißt, Daten von mehr als 66 Millionen Deutschen gespeichert.

Kennen Sie Ihren persönlichen Schufa-Eintrag oder Scoring-Wert?

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