Wenn Mieter wegen eines verlorenen Schlüssels eine neue Schließanlage fürs Haus bezahlen müssen, kann das tausende Euro kosten. Der Vermieter kann Schadenersatz für den Austausch aber nur unter bestimmten Voraussetzungen fordern, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Mietrechts-Urteil VIII ZR 205/13 zu Schlüsselverlust eines Mieters präzisierte.
Beim Schlüsseldienst um die Ecke kostet die Kopie eines normalen Haus- oder Wohnungsschlüssel um die fünf Euro. Der finanzielle Schaden eines Schlüsselverlustes hält sich also in Grenzen, wenn eine Kopie gemacht werden kann. Doch so einfach ist das mitunter gar nicht: Handelt es sich bei der Vorlage um ein nummeriertes Exemplar einer Schließanlage, muss der Hauseigentümer oder Verwalter schriftlich sein Einverständnis geben. Sonst darf der Schlüsseldienst sich nicht ans Werk machen.
Neue Schlüssel für Schließanlage nur mit Einverständnis
Wird das Einverständnis aus Sicherheitsgründen verweigert und stattdessen eine neue Schließanlage eingebaut, wird es teuer: Neben der Haustür muss für jede einzelne Wohnung ein neuer Zylinder eingesetzt werden, da die Schlüssel solcher Schließanlagen sowohl für die Haustüren als auch für die Wohnungstüren passen. Pro Zylinder ist mit etwa 100 Euro zu rechen. Je mehr Wohnungen ein Haus hat, desto kostspieliger wird es. Ob der Mieter dafür aufkommen muss, hängt von folgenden Voraussetzungen ab:
- Der Mieter muss am Verlust des Schlüssels schuld sein.
- Durch den Schlüsselverlust muss eine Missbrauchsgefahr bestehen.
- Die Schließanlage muss tatsächlich ausgetauscht worden sein, so das aktuelle BGH-Urteil.
Ein Verschulden trifft den Mieter schon dann, wenn er nur leichtsinnig war. Die Gerichte urteilen dazu streng. Wird etwa ein Auto aufgebrochen und Schlüssel kommen weg, so kann einem Mieter das als Verschulden angekreidet werden (Berliner Kammergericht, Az: 8 U 151/07). Anders sieht es hingegen aus, wenn ein Mieter zum Beispiel auf der Straße ausgeraubt wird und seine Schlüssel dabei verschwinden – mangels Schuld kann der Vermieter ihn nicht haftbar machen. Ähnlich sah das Amtsgericht Hamburg (Az: 47 C 178/99) den Fall eines Mieters, dessen Rucksack samt Portemonnaie und Schlüssel gestohlen beim Einkaufsbummel gestohlen worden war.
Schadenersatzpflicht nur Missbrauchsgefahr nach Schlüsselverlust
Die zweite Voraussetzung, damit dem Mieter die Kosten für eine neue Schließanlage auferlegt werden können: die Missbrauchsgefahr. Häufig halten Mieter dagegen, sie hätten den Schlüssel schon vor Jahren verloren und es sei nichts passiert. Folglich bestehe keine Missbrauchsgefahr mehr. Das Landgericht Berlin (Az: 64 S 551/99) sah das auch so, das Amtsgericht Münster wiederum nicht (Az: 48 C 2430/02). Sollte der Schlüssel etwa beim Hochsee-Angeln über Bord gegangen sein und nun auf dem Meeresgrund liegen, kann eine Missbrauchsgefahr ausgeschlossen werden. Nur muss diese Geschichte bewiesen werden können (Landgericht Münster, Az: 10 S 63/89), etwa mit Zeugen.
Die dritte Voraussetzung hat gerade der BGH aufgestellt: Die obersten Zivilrichter stellten klar, dass die gesamten Kosten für den Austausch einer Schließanlage (in diesem Fall rund 1.500 Euro) gefordert werden können, wenn z.b. einer von zwei Schlüsseln nicht zurückgegeben wird. Allerdings liege ein Vermögensschaden erst dann vor, wenn die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht worden ist. Erst dann dürfe ein Mieter belangt werden (BGH, VIII ZR 205/13). In diesem Fall hatte der Vermieter nur das Geld gefordert, aber keinen Austausch vornehmen lassen.
Meinen Dank für die Warnung vor Schlussverlust! Soll das dem Sohn im Voraus sagen, damit kein Missverstehen mit dem Vermieter in solch möglichen Fall entsteht. Habe eine Frage bekommen: wer trägt die Verantwortung, falls die Wohnung beklaut wird, durch die gewöhnliche Schließanlage, die keinen Schutz vor Einbruch hat? Danke für den Tipp! “Lieber Vorbeugen als Heilen”.
Meine Haftpflichtversicherung will den Schlüsselverlust nur in Höhe des Zeitwertes
ersetzen. Der Austausch der Hauseingangsschlüssel einschließlich Nebeneingänge
(keine Schließanlage) hat Euro 973,54 gekostet. Die Versicherung will nur Euro 500
bezahlen. Ist das richtig ?