Reiserecht: Ihre Ansprüche bei Kofferverlust (Hilfe, Entschädigung)

Der Albtraum am Gepäckband: Der Koffer ist weg. Gepäckverlust nach einer Flugreise kann jeden Urlaub ruinieren. Was Sie tun können, um dies zu vermeiden, welche Hilfe und Entschädigung Sie fordern können, wenn es doch dazu kommt, lesen Sie in diesem Artikel.

Es ist schon ärgerlich: Nach einem langen Flug stellt man fest, dass man zwar das Ziel erreicht hat, der Koffer aber verschwunden ist. Viele verfallen in Panik und verabschieden sich im Geiste schon vom Lieblingshemd. Aber das ist überhaupt nicht notwendig. Der Verlust von Koffern ist ein logistischer Fehler, der einfach verfolgt werden kann und in 95% der Fälle auch korrigiert wird.

“Overnight Kit”: Die schnelle Hilfe von der Fluggesellschaft

Zunächst müssen Sie am Gepäckschalter des Flughafens (auch Lost and Found, Baggage Tracing oder Baggage Tracking genannt) den Verlust melden. Dort wird man Sie nach Ihrem “baggage tag” fragen, dem Aufkleber mit der Gepäcknummer, der an Ihren Bordpass geheftet wird. Sie werden den Koffer detailliert beschreiben müssen und erhalten anschließend eine Referenznummer. Schließlich geben Sie noch Ihre genaue Adresse an und informieren die Airline über eventuelle Kofferschloss-Codes oder geben den Kofferschlüssel ab.

Bei einigen Airlines erhalten Sie ein “Overnight Kit”, welches die nötigsten Hygieneartikel sowie frische Unterwäsche enthält. Einige Airlines stellen ihren Kunden auch frei, bis zu einem bestimmten Betrag einzukaufen.

Pauschale Entschädigung von rund 1.200 Euro

Wenn hingegen der Koffer nicht gefunden wird, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Im sogenannten “Montrealer Abkommen” ist festgelegt, in welchem Rahmen eine Fluggesellschaft für den Gepäckverlust ihrer Fluggäste haftet. Danach ist bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Verspätung von Gepäckstücken eine Haftung von 1.000 „Sondererziehungsrechten“ vorgesehen. Dies entspricht in etwa 1.200 Euro. 

In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Mai 2010 (Aktenzeichen EuGH C-63/09) wurde bestätigt, dass damit alle Ansprüche abgegolten sind. Das bedeutet: Wenn zum Beispiel Ihr Koffer mit einem Laptop verschwunden ist, können Sie nicht höheren Schadenersatz fordern, sollte Ihnen wegen des verschwundenen Laptops ein weiterer Schaden entstehen (etwa ein entgangener Auftrag). Man kann auch vor Reiseantritt mit der Airline eine höhere Haftungsgrenze vereinbaren, dies kostet jedoch extra.

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