Eltern können für die Betreuung auf eine Tagesmutter verwiesen werden – sie haben also nicht unbedingt Anspruch auf einen Kita-Platz., obwohl es seit 1.8.2013 einen generellen Anspruch auf einen Kita-Platz gibt. So hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.

In einem Rechtsstreit über wohnortnahe Kleinkinder-Betreuung bekam deswegen die Stadt Köln nun Recht und entschied in einem Eilverfahren anders als das vorinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln. Das hatte im Juli beschlossen, dass Eltern nicht auf einen Platz bei einer Tagesmutter verwiesen werden könnten, wenn sie für ihr ein- oder zweijähriges Kind eine Betreuung in einer Kita wünschten.

Die Richter des Oberverwaltungsgerichtes befanden, Eltern könnten zwar grundsätzlich zwischen den gleichwertigen Arten der frühkindlichen Förderung in einer Kita und bei einer Tagesmutter wählen. Dem Wunsch der Eltern müsse allerdings nicht entsprochen werden, wenn in der gewünschten Betreuungsform kein Platz mehr vorhanden sei. Ein Anspruch der Eltern auf eine Kapazitätserweiterung besteht somit laut ARAG  nicht. (Oberverwaltungsgericht Münster, Az.: 12 B 793/13).

Quelle: ARAG

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