Von Pauschalreisenden zu leistende Stornogebühren dürfen nicht überhöht sein. Das Oberlandesgericht Rostock hat laut ARAG eine Klausel des Kreuzfahrtveranstalters Aida Cruises für unwirksam erklärt, die Stornokosten von pauschal 50 Prozent des Reisepreises für den Fall des Reiserücktritts bis zum 60. Tag vor Reiseantritt vorsah (OLG Rostock, Az.: 2 U 7/13).

Das OLG Rostock hat die Klausel für unwirksam erklärt, weil die Pauschale viel höher sei als der zu erwartende Schaden des Reiseveranstalters. Der Reiseveranstalter habe nicht darlegen können, dass ihm im Falle einer Stornierung ein typischerweise zu erwartender Durchschnittsschaden von 50 Prozent des Reisepreises entstehe.

Die Zahlen des Reiseveranstlters zeigten im Gegenteil, dass frühzeitig stornierte Reisen größtenteils wiederverkauft werden können und dies teilweise sogar zu einem höheren Preis, so das OLG Rostock.

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