Es gibt einige Gründe, warum privat Krankenversicherte plötzlich zurück zu AOK und Co. in die gesetzliche Krankenversicherung müssen, etwa wegen Teilzeitarbeit, Sabbatical oder Arbeitslosigkeit. Denn das sinkt das Einkommen und unterschreitet meist die Pflichtversicherungsgrenze.
Manchem mag das sogar recht sein, weil die PKV immer teurer wurde. Wer sich aber die Option offenhalten will, später wieder in die PKV zurückzukehren, sollte wegen einer Anwartschaftsversicherung nachfragen, womit er sich das Recht sichert, die private Krankenversicherung später unverändert fortzuführen. Die Kosten sind recht gering.
Der Ausweg: Mit einer Anwartschaftsvereinbarung lässt sich – ohne Anspruch auf Versicherungsleistungen – der bisherige Status einfrieren, meist bis zu 36 Monate lang. Zu unterscheiden sind dabei die kleine und die große Variante.
Die kleine Anwartschaftsversicherung
Für fünf bis zehn Prozent der bisherigen Gesamtprämie erhält der Versicherte das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt die private Krankenversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung fortzuführen. Erlitt der Versicherte zwischenzeitlich zum Beispiel einen Herzinfarkt, kann die Gesellschaft ihm später keinen Risikoaufschlag aufbrummen oder die Versicherung ganz ablehnen. Der Beitrag steigt bei der Rückkehr aber spürbar, weil der Kunde älter geworden ist. Eine zweijährige Unterbrechung kann die Monatsprämie schon um 100 Euro verteuern.
Die große Anwartschaftsversicherung
Sie kostet etwa 25 bis 30 Prozent der bisherigen Prämie. Darin enthalten ist der Anteil für die Alterungsrückstellung, also der Sparpuffer fürs Alter. Bei der kleinen Anwartschaft fehlt er, was zur höheren Prämie bei der Vertragsfortführung führt. Denn der Sparpuffer muss aufgefüllt werden. Bei der großen Anwartschaftsversicherung bleibt der Kunde von dieser bösen Überraschung verschont.
Dennoch ist es für Arbeitnehmer meist besser, zunächst weniger für die Anwartschaftsversicherung zu zahlen, dafür später mehr an Prämie. Grund: Als Arbeitslose zahlen sie für die Anwartschaftsversicherung alleine; im neuen Job trägt der Arbeitgeber die halbe Prämie (maximal bis zur Höhe des halben Kassenbeitrages).
Beantragt werden kann die Anwartschaftsversicherung formlos jederzeit. Tritt zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit die gesetzliche Versicherungspflicht ein, ist eine Umwandlung der Police ohne Frist möglich.
Alternative: Die PKV wird ruhend gestellt
Eine andere Möglichkeit: Die meisten privaten Krankenversicherer lassen die Police auf Antrag für drei bis zwölf Monate ruhen, was dann entweder gar nichts kostet oder eine eher symbolische 1-Euro-Prämie. Dauert die Arbeitslosigkeit oder ein Job mit geringem Einkommen länger an, ist eine Anwartschaftsversicherung immer noch möglich.
Anwartschaftsversicherung für private Pflegepflichtversicherung
Wer privat krankenversichert ist, hat auch eine private Pflegepflichtversicherung. Diese kann ebenfalls eingefroren werden, es ist aber kein Muss. Wer sich die zusätzlichen Kosten für eine Anwartschaftsversicherung für die “Pflege” sparen will, geht das Risiko ein, dass bei einer Rückkehr in die PKV einer Zuschlag wegen schlechteren Gesundheitszustandes erhoben wird.