Peugeot-Bank: Dreister geht es kaum

Die Peugeot-Bank lehnt es ab, Kredit-Bearbeitungsgebühren zurückzuzahlen – wie so viele Banken und Sparkassen. Die Argumentation aber ist einmalig in der Bankenszene und, wie ich finde, an Dreistigkeit nicht zu überbieten.

Die Peugeot-Bank hält ihr Abwimmel-Schreiben kurz und knallt dem Kunden erst mal ein anderes Urteil eines Oberlandesgerichtes um die Ohren.

Peugeot-Bank: Oberlandesgericht Celle erlaubt Kreditbearbeitungs-Gebühren

Das Oberlandesgericht Celle (Niedersachsen) habe im Sinne von Banken entschieden. Demnach könnten Banken sehr wohl wirksam Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehensverträge vereinbaren. Und die anderen Urteile von Oberlandesgerichten passen einfach nicht auf die Kredite der Peugeot-Bank.

Hier das Originalschreiben der Peugeot-Bank, das mir ein Finblog-Leser überlassen hat:

Peugeot_Bank_Bearbeitungsgebuehren

 

 

 

 

Das von der Peugeot-Bank zitierte Urteil des Oberlandesgerichtes Celle vom 2.2.2010 mit Aktenzeichen 3 W 109/09 hat es tatsächlich gegeben. Und tatsächlich steht da drin, dass eine Bank Bearbeitungsgebühren fordern kann, weil die Bonitätsprüfung auch im Interesse des Kunden sei.

Das Oberlandesgericht Celle hat dann noch mal entschieden…

Was die Peugeot-Bank aber nicht erwähnt ist, dass genau der gleiche Senat des Oberlandesgerichtes Celle 18 Monate später erneut zum Thema Bearbeitungsgebühren entschieden hat, und zwar am 14.10.2011 mit Aktenzeichen 3 W 86/11. Mit 180 Grad Meinungsänderung:

OLG_Celle_Bearbeitungsgebuehren

Das zweite und aktuelle Urteil im Volltext lässt sich beim Kreditsachverständigen Rainer Härtel als PDF herunterladen.

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2 Gedanken zu „Peugeot-Bank: Dreister geht es kaum

  1. 207ccTreiber Antworten

    Auch die Peugeotbank hat bei mir gezahlt, aber erst nach Eischalten der zuständigen Schiedsstelle bei der Deutschen Bundesbank.

  2. dante Antworten

    Kleine Info: Die VON ESSEN BANK hat anstandslos zurückgezahlt – allerdings ohne Präjudiz und Anerkennung einer Rechtspflicht. Aber auch die von Essen erwähnt in ihrem Schreiben das Urteil des OLG Celle vom 02.02.2010 als Beispiel für die "uneinheitliche Rechtssprechung"

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