Mieter dürfen die Miete selbst dann kürzen, wenn Energie oder Wärme durch Sabotage ausfallen. Laut Deutschem Mieterbund (DMB) besteht der Anspruch auch ohne Verschulden des Vermieters. Rechtlich zähle allein, dass das Wohnen erheblich beeinträchtigt ist. Im Winter gefährde ein solcher Ausfall zudem die Gesundheit der Bewohner.
Die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz, unterstreicht die Verpflichtung, eine funktionsfähigen Infrastruktur bereitzustellen. “Ein Ausfall der Stromversorgung oder der Heizung im Winter, gleich ob durch äußere Einflüsse wie Sabotage oder technische Störungen verursacht, beeinträchtigt die Nutzung der Wohnung erheblich”, erklärt Weber-Moritz.
Die Wohnung müsse so beschaffen sein, dass sie ihren Zweck erfüllen könne. Dazu gehöre laut der DMB-Präsidentin zwingend eine funktionierende Heizung und Stromversorgung: “Mieterinnen und Mieter können ihr Recht auf Mietminderung auch dann durchsetzen, wenn der Ausfall auf Fremdeinwirkungen zurückzuführen ist.”
Minderungsquoten von bis zu 100 Prozent möglich
Wie stark die Miete gemindert werden darf, hänge vom Ausmaß des Mangels ab. Bei einem vollständigen Ausfall der Heizung oder der Stromversorgung in der kalten Jahreszeit könne die Minderung je nach Dauer und den spezifischen Umständen bis zu 100 Prozent betragen. Um ihre Ansprüche zu wahren, müssen laut Mieterbund Mieter den Mangel sofort melden. Nur wer den Mangel sofort anzeigt, darf die Miete rechtssicher kürzen.
Trotz der rechtlichen Absicherung rät der Verband den Haushalten zu einer eigenständigen Vorbereitung auf mögliche Blackouts oder längere Stromausfälle. Zur Grundausstattung gehören Powerbanks oder Aggregate für wichtige Geräte wie Kühlschränke und Lampen. Da bei einem Heizungsausfall die Raumtemperaturen schnell sinken können, wird die Bevorratung von warmen Decken und Schlafsäcken empfohlen. Auch ausreichend Trinkwasser sowie Vorräte an lang haltbaren Lebensmitteln wie Konserven und Trockennahrung sollten für den Ernstfall bereitstehen.
