Die Auszahlung der Lebensversicherung ist ein schöner Moment – wenn die Auszahlungssumme denn stimmt. Bei der Ergo Versicherung, Düsseldorf, allerdings sind wegen Software-Fehlern Hunderttausende Verträge falsch berechnet worden, berichtet Herbert Fromme heute in der Süddeutschen Zeitung (SZ, siehe unten). Bei 350.000 Lebensversicherung wurde die Auszahlung demnach bereits korrigiert – und es könnten noch viel mehr werden, denn die Ergo hat 7 Millionen Lebensversicherungsverträge im Bestand.
Fehler bei der Auszahlung einer Lebensversicherung sind nicht neu. Und Abrechnungsfehler können mehrere Tausend Euro Unterschied ausmachen. Das hat jedenfalls die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlebt. “Es ist schon vorgekommen”, so sagte mir ein Behörden-Sprecher bereits vor einiger Zeit, “dass Gesellschaften 2000 Euro und mehr nachzahlten, nachdem wir sie im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens angeschrieben hatten.”
In diesen Fällen sollten Sie Auszahlungen besonders genau kontrollieren:
Kunden von Lebensversicherungen sollten sich die Auszahlung vor allem dann genau erklären lassen, wenn sie zu einer der Risikogruppen für Fehler gehören: Besonders bei Vertragsumstellungen während der Laufzeit ist die Gefahr fehlerhafter Eingaben groß, sagen Experten. Denn überall, wo Daten per Hand eingegeben werden, schleichen sich Fehler ein. Das betrifft beispielsweise Lebensversicherungen, bei denen folgendes während der Vertragslaufzeit passiert ist:
- Prämien unregelmäßig gezahlt (etwa wegen zeitweiser Beitragsfreistellung)
- Zahlweise umgestellt (zum Beispiel von jährlich auf monatlich)
- Versicherungssumme oder Vertragslaufzeit verändert
- Policendarlehen gewährt
Auch Fusionen können zu Fehlern bei Auszahlung führen
Ein weiteres Risiko: Wenn Lebensversicherer übernommen wurden oder mit anderen Lebensversicherern fusionierten, geht laut Branchenkennern auch öfter mal etwas schief. Die Verträge müssen dann auf einer neuen EDV laufen, die Umstellung ist fehleranfällig.
Bei Zweifeln kann die Aufsichtsbehörde weitere Informationen von den Gesellschaften einholen. Beschwerden, die sich auf die Höhe der Leistung beziehen, werden können aber laut Behörden-Insidern wegen Personalproblem nur stichprobenartig mathematisch überprüft werden.
Bleibt dem Kunden noch der Gang vor das Gericht, um die Abrechnung überprüfen zu lassen. Mein Finanztip: Will der Lebensversicherer das mit Verweis auf seine Geschäftsgeheimnisse abblocken, kann ein Urteil des Bundesverfassungsgericht weiterhelfen: Es hat bereits bei den privaten Krankenversicherungen der Geheimniskrämerei Grenzen gesetzt (Az: 1 BvR 2203/98). Ein Kunde hatte geklagt, weil er die ständigen Prämienerhöhungen nicht nachvollziehen konnte. Die Verfassungshüter gaben dem Mann Recht.