Krankenkassen: Gesetzesänderung zum Schuldenerlaß ab 1.8. in Kraft

Die Gesetzesänderung zum Schuldenerlaß bei Krankenversicherungen, das Beitragsschuldengesetz , ist seit 1. August 2013 in Kraft. Ab diesem Datum können sich Menschen, die bisher keine Krankenversicherung hatten, wieder versichern, ohne mit hohen Nachforderungen für Prämie und Säumniszuschläge der Krankenkassen rechnen zu müssen. Das schreibt die Verbraucherzentrale Bayern.

Die Nachzahlungen werden demnach allen erlassen, die bis zum 31. Dezember 2013 eine Krankenversicherung beantragen. Das “Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung”, kurz Beitragsschuldengesetz, gilt für die gesetzliche und private Krankenversicherung gleichermaßen. Private Krankenversicherungen müssen außerdem einen Notlagentarif schaffen.

Schuldenerlaß, wenn Krankenversicherung bis 31.12.2013 beantragt wird

„Das nimmt einen gewaltigen Kostendruck von den Verbrauchern“, sagt Stephan Nuding, Krankenversicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern. „Bisher musste mit Nachzahlungen von teilweise mehreren tausend Euro gerechnet werden. Das schreckte viele ab, einen Antrag bei einer Krankenversicherung zu stellen.“ Ausführlich erläutert das Bundesgesundheitsministerium die Änderungen bei den Krankenkassen ab 1. August.

Hintergrund ist die allgemeine Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Sie gilt seit April 2007 bei den gesetzlichen Kassen und seit 2009 in der privaten Krankenversicherung. Wer sich erst später versichert hat, musste bisher die Beiträge rückwirkend nachzahlen. Diese Nachzahlungspflicht fällt nun mit dem Beitragssschuldengesetz weg und es werden auch denjenigen die Schulden erlassen, die sich bereits wieder versichert haben.

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2 Gedanken zu „Krankenkassen: Gesetzesänderung zum Schuldenerlaß ab 1.8. in Kraft

  1. Kroll Antworten

    Hallo, meine Krankenkasse reagiert auf meine Schreiben nicht. Ich konnte den beitrag 1 jahr nicht zahlen und hatte enorme säumniszuschläge! habe dann meine Rückstände bezahlt, bis auf die Zuschläge. da die Krankenkasse jedoch darauf besteht, konnte ich wieder nicht zahlen und habe seit einem weiteren jahr keine zahlungen geleistet. meine Krankenkasse ändert auch rückwirkend den Satz nicht auf 1%. ich hab sogar gebeten, mir eine schuldenaufstellung schicken, doch das macht sie auch nicht. bin ratlos und ohne Versicherung! das hauptzollamt im Nacken und keiner hilft!

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