Jahressteuerbescheinigung, Erträgnisaufstellung: Was muss ich damit tun?

Viele Sparer finden in diesen Tagen die Jahressteuerbescheinigung für das vergangene Jahr im Briefkasten. So eine Jahressteuerbescheinigung wird meist zugleich mit der Erträgsnisaufstellung von der Bank verschickt, entweder automatisch oder auf Antrag des Kunden verschickt. Was muss man mit diesen Dokumenten tun, was bedeuten die Angaben dort? Die Deutsche Bank klärt auf.

Die Jahressteuerbescheinigung enthält:

  • die Erträge aus Wertpapieren und Einlagen, die der Kunde im betreffenden Jahr erzielt hat,
  • Angaben zum Freistellungsauftrag und zur einbehaltenen Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer,
  • die saldierten Veräußerungsverluste und -gewinne sowie
  • eine Verlustbescheinigung, falls diese vom Anleger beantragt worden ist.

Zusätzlich erhalten viele Anleger eine Erträgnisaufstellung, ergänzt um das Merkblatt für den inländischen Steuerzahler. Sie schlüsselt die im Kalenderjahr erzielten Kapitalerträge einzeln auf, stellt also im Detail dar, was in der Jahressteuer-Bescheinigung zusammengefasst wurde. Die Summenangaben aus der Jahressteuerbescheinigung können somit leicht nachvollzogen werden, schreibt jedenfalls die Deutsche Bank.

Falls die Erträgnisaufstellung nicht automatisch verschickt wird, können Anleger sie bei ihrer Bank anfordern. Sie ist jedoch je nach Depotmodell kostenpflichtig. Mit dem Merkblatt für den inländischen Steuerzahler erhalten Anleger einen zusätzlichen Überblick über die Besteuerung von Kapitalerträgen im Rahmen der Abgeltungssteuer.

Wann Jahressteuerbescheinigung bei Steuererklärung benötigt wird

Was sollten Anleger mit diesen Steuer-Dokumenten tun? Oft genügt es, sie einfach abzulegen. Denn im Regelfall hat die Bank die Steuer bereits mit Gutschrift der Kapitalerträge abgezogen. Es gibt dennoch eine Reihe von Ausnahmen, in denen es sinnvoll oder sogar notwendig ist, Kapitalerträge in der jährlichen Steuererklärung anzugeben. Die wichtigsten Fälle sind laut Deutsche Bank:

  • Für vereinnahmte Kapitalerträge wurde noch keine Abgeltungsteuer gezahlt. Dies ist zum Beispiel bei steuerpflichtigen Ertragsthesaurierungen aus ausländischen Investmentfonds der Fall, wenn Erträge aus Auslandsfonds nicht ausgeschüttet werden, sondern in das Fondsvermögen zurückfließen. Auch bei Kapitalerträgen aus im Ausland geführten Konten oder Depots greift die Abgeltungsteuer nicht.
  • Der Sparer ist kirchensteuerpflichtig, hat seine Bank aber nicht beauftragt, die Kirchensteuer direkt abzuführen. Das Finanzamt wird den entsprechenden Betrag dann nacherheben.
  • Verluste und Gewinne bei unterschiedlichen Banken sollen miteinander verrechnet werden. Dafür ist zusätzlich die Verlustbescheinigung der Bank (Finblog-Link) erforderlich.
  • Der persönliche Steuersatz liegt unter 25 Prozent, zum Beispiel im Ruhestand. In diesem Fall kann es sich lohnen, beim Finanzamt eine Günstigerprüfung zu beantragen. Stellt sich dabei heraus, dass die Besteuerung nach dem persönlichen Steuersatz für den Anleger günstiger ist, wird das Finanzamt die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückzahlen.

Um ihre Kapitalerträge anzugeben, müssen Geld-Anleger ihre Jahressteuerbescheinigung zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Außerdem müssen sie die Anlage KAP, Einkünfte aus Kapitalvermögen, der Steuererklärung ausfüllen. Dabei hilft die Erträgnisaufstellung: Sie ist wie die Anlage KAP strukturiert und ihre Überschriften verweisen direkt auf die entsprechenden Positionen. Die Erträgnisaufstellung selbst muss dem Finanzamt in der Regel nicht vorgelegt werden – allerdings kann das Finanzamt die Erträgsnisaufstellung anfordern, um die Angaben des Anlegers zu überprüfen.

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4 Gedanken zu „Jahressteuerbescheinigung, Erträgnisaufstellung: Was muss ich damit tun?

  1. Reinhard Jäger Antworten

    Benötige für die Steuererklärung die Erträgnisaufstellung 2023 und die Jahressteuerbescheinigung 2023

  2. Pfitzner Antworten

    Das Finanzamt verlangt zu der Jahressteuerbescheinigung jetzt zusätzlich eine Erträgnisaufstellung, da ausl. Dividenden (Roche, Swisscom, CS) angeblich in der Jahressteuerbescheinigung nicht enthalten sind. In all den Jahren war das nie der Fall. Der Mitarbeiter kam darauf, weil ich wegen der Doppelbesteuerung eine Wohnsitzbestätigung brauche. Ich finde das eine reine Schikane.

  3. Till Wollheim Antworten

    Natürlich sind die Gehälter der Bosse das erste, wo mal mit dem Drahtbesen zu bereinigen wäre – um 90% gehören die gesenkt und keine Boni! Der Arbeiter bekommt auch keinen Boni, wenn er anständig arbeitet aber einen Malus, wenn er schlampt!
    Aber von irgendetwas müssen die Banken auch Geld verdienen -daher können sie natürlich durchaus zu Recht Geld verlangen für Sonderdienstleistungen, die sie im reinen Interesse des Kunden ausführen! Till

  4. Schießl Konrad Antworten

    Meine NV-Bescheinigung endet zum 31.12.2014. Für die Verlängerung habe ich bei
    meiner Bank eine Erträgnis Aufstellung angefordert und erhalten.
    Hierfür musste ich 25 Euro bezahlen.
    Ich wollte nur sicher gehen, ob ich noch eine NV beantragen kann, tue mich schwer, die Zahlen ausfindig zu machen.
    Will ja nur erreichen, für die NV richtige Zahlen zu verwenden, da sollte doch
    die Bescheinigung auch kostenlos sein.

    Was meinen Sie?

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