Insolvenzantrag gestellt: Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

Die Insolvenz eines Unternehmens kann für Arbeitnehmer einen Moment großer Hilflosigkeit bedeuten. Doch was passiert dann? In diesem Text beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Insolvenz und Arbeitnehmerrechte.

Wenn ein Unternehmen Insolvenz anmeldet, dann muss das keineswegs das Ende bedeuten. Ein Insolvenzverwalter übernimmt die Geschäftsführung und versucht zunächst, eine Sanierung zu erreichen. Das kann zum Beispiel erreicht werden, indem Gläubiger auf Forderungen verzichten oder neue Investoren gefunden werden, so Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Muss der Arbeitnehmer noch im Pleite-Betrieb erscheinen?

Ja, nach dem Insolvenzantrag gilt der Arbeitsvertrag weiter und oft geht auch Produktion oder Verkauf ganz normal weiter. Ist der Arbeitgeber mit dem Lohn aber bereits erheblich im Rückstand (zwei Monatslöhne und mehr), besteht ein Zurückbehaltungsrecht. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall zu Hause bleiben und behält seinen Anspruch auf Lohn. Voraussetzung dafür: Der Arbeitgeber muss abgemahnt worden sein, den rückständigen Lohn zu zahlen, so der Anwalt für Insolvenzrecht.

Kann der Arbeitnehmer wegen der Insolvenz sofort kündigen?

Nein, der Insolvenzantrag allein ist noch kein wichtiger Grund, um ein Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen. Größere Lohnrückstände müssten hinzukommen. Eine Hals-über-Kopf-Kündigung ist aber ohnehin wenig sinnvoll, da dies zum Verlust einer möglichen Sozialplanabfindung sowie zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen kann. Wer hingegen kurzfristig einen anderen Job antreten kann, sollte um einen Aufhebungsvertrag bitten. Eine fristgerechte Kündigung ist wie bei jedem Arbeitsverhältnis möglich.

Von wem gibt es nach einem Insolvenzantrag Geld?

Je nach wirtschaftlicher Lage des Unternehmens kann ein Insolvenzverwalter den Betrieb weiterführen und Löhne weiterzahlen. Allerdings stellen Zulieferer meist schnell Lieferungen ein, wodurch eine weitere Produktion mitunter unmöglich wird. Oft werden Arbeitnehmer deshalb zunächst von der Arbeit freigestellt und können Arbeitslosengeld beantragen, auch wenn das Arbeitsverhältnis formal noch besteht.

Was ist Insolvenzgeld?

Bis zu drei Monate rückwirkend zahlt die Arbeitsagentur Insolvenzgeld, und zwar gerechnet ab dem Insolvenzereignis. Das ist der Fall, wenn das Amtsgericht auf Antrag des Unternehmers das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse (kein Vermögen) abgelehnt hat. Das kann Wochen oder Monate dauern. Ausnahmen lässt das Gesetz zu, wenn der Betrieb z.B. die Betriebstätigkeit eingestellt hat. Dann kann die Arbeitsagentur ohne gerichtliche Entscheidung Insolvenzgeld auszahlen, was aber wegen der formalen Prüfung ebenfalls dauern kann.

Wie hoch ist das Insolvenzgeld

Das Insolvenzgeld entspricht dem Netto-Lohn, ist allerdings gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (zurzeit 6.350 Euro im Westen, 5.700 Euro im Osten, Stand 2017). Wer mehr verdient hat, muss Einbußen hinnehmen. Unbedingt daran denken: Das Insolvenzgeld muss umgehend, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von zwei Monaten beantragt werden.

Kann der Insolvenzverwalter kurzfristig kündigen?

Ja, die Kündigungsfrist beträgt maximal drei Monate, selbst wenn laut Arbeits- oder Tarifvertrag eine längere Frist vorgesehen wäre (Paragraf 113 Absatz 1 Satz 2 Insolvenzordnung). Hat ein Arbeitnehmer allerdings eine kürzere Frist von drei Monaten, bleibt es dabei. Der Insolvenzverwalter muss allerdings die üblichen Kündigungsvorschriften beachten, insbesondere jene nach dem Kündigungsschutzgesetz (sofern anwendbar). Das bedeutet: Will der Insolvenzverwalter den Betrieb über Personalabbau sanieren, muss er zum Beispiel bei betriebsbedingten Kündigungen die Sozialauswahl beachten.

Zusammenfassung

  • Nach dem Insolvenzantrag gilt der Arbeitsvertrag weiter und oft geht auch Produktion oder Verkauf ganz normal weiter.
  • Der Insolvenzantrag allein ist noch kein wichtiger Grund, um ein Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen.
  • Je nach wirtschaftlicher Lage des Unternehmens kann ein Insolvenzverwalter den Betrieb weiterführen und Löhne weiterzahlen.

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