Urlaubsanspruch: Der Sonderurlaub bei Todesfall, Hochzeit, Geburt, Umzug (§ 616 BGB)

Todesfall, Hochzeit/Heirat, Geburt, Umzug: Bei diesen und anderen Anlässen besteht oft neben dem gesetzlichen Urlaubsanspruch Anspruch auf Sonderurlaub.
Todesfall, Hochzeit/Heirat, Geburt, Umzug: Bei diesen und anderen Anlässen besteht oft neben dem gesetzlichen Urlaubsanspruch Anspruch auf Sonderurlaub.
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