Urteil: Parship muss “Wertersatz” zurückzahlen (49 C 607/14)

Das Amtsgericht Hamburg hat die Partnervermittlung Parship zur Rückzahlung von “Wertersatz” verurteilt und einem Ex-Kunden 336,15 Euro zugesprochen (Az: 49 C 607/14, Versäumnisurteil). Das berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg. Wertersatz wurde von Parship verlangt, wenn ein Kunde den Vertrag widerrufen hatte, nachdem er bereits den Service genutzt hatte.