Urteil: Parship muss “Wertersatz” zurückzahlen (49 C 607/14)

Das Amtsgericht Hamburg hat die Partnervermittlung Parship zur Rückzahlung von “Wertersatz” verurteilt und einem Ex-Kunden 336,15 Euro zugesprochen (Az: 49 C 607/14, Versäumnisurteil). Das berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg. Wertersatz wurde von Parship verlangt, wenn ein Kunde den Vertrag widerrufen hatte, nachdem er bereits den Service genutzt hatte.

WEG-Recht: Streit um Fenster lässt sich vermeiden

Gehören die Fenster zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum der WEG, also der Wohneigentumsgemeinschaft? Wer muss für die Instandhaltung der Fenster aufkommen? Typische Fragen innerhalb einer WEG – der Verein wohnen im eigentum hat Infos zusammengestellt.