GEZ zurückfordern: Frist für Erstattungen bis 31. Dezember
Seit 1. Januar 2013 gibt es den Rundfunkbeitrag, im Volksmund immer noch GEZ genannt. Mitunter wurde unnötig gezahlt, berichtet die Verbraucherzentrale Berlin. Dann kann die GEZ 2013 oder auch 2014 noch zurückgefordert werden. Das geht aber nur bis Ende des Jahre, bis 31. Dezember.
