IBAN: Der Countdown läuft – Ab Februar 2016 gilt “IBAN only”

Die IBAN, die internationale (und sehr lange) Kontonummer, wurde schon 2014 eingeführt, allerdings mit einer Übergangsfrist für Privatleute. Diese Frist läuft nun in wenigen Tagen zum 1. Februar 2016 ab – dann geht bei der Bank nur noch “IBAN only”. Für Unternehmen und Vereine sind die neuen Bankdaten bereits verbindlich. Wer muss jetzt handeln?

Im so genannten SEPA-Raum gelten dann einheitliche Bestimmungen für den Zahlungsverkehr. Der SEPA-Raum umfasst Mitglieder und Nichtmitglieder der EU und des sogenannten Europäischen Wirtschaftsraums – (EWR-Raum). Neben den 28 EU-Staaten nehmen auch Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Schweiz, Monaco und San Marino an SEPA teil. 34 europäische Länder beteiligen sich also insgesamt an SEPA.

Ohne IBAN werden Überweisungen in EWR-Staaten nicht mehr ausgeführt

Bislang haben Banken und Sparkassen Überweisungsaufträge mit alten Kontonummern korrigiert und die Überweisung ausgeführt. Nach Ablauf der SEPA-Übergangsfrist wird dies nicht mehr möglich sein. “Das bedeutet, dass falsch ausgefüllte Überweisungsbelege nicht ausgeführt werden”, so Anja Maultzsch von der Postbank. Das kann für  Kunden böse Folgen haben, etwa wenn Mahngebühren oder Verzugszinsen drohen, weil eine Rechnung nicht pünktlich bezahlt wurde.

“Am besten nutzt man nur noch IBAN und die IBAN-Formulare”, so Frau Maultzsch. Das allein reicht nicht. Wer ein aktuelles SEPA-Formular benutzt, dort aber Bankleitzahl und Kontonummer statt BIC und IBAN einträgt, wird ab Anfang Februar ebenfalls Probleme mit der Ausführung seiner Aufträge bekommen.

IBAN-Rechner werden 2016 abgeschaltet

Die IBAN-Rechner an den Service-Terminals der Banken und Sparkassen sowie die Rechner beim Online-Banking werden zum 1. Februar 2016 abgeschaltet. Sie bieten Kunden bislang die Möglichkeit, bei Überweisungen zwischen Kontonummer und IBAN zu wählen bzw. errechnen im Online-Banking die IBAN.

Immerhin: Für SEPA-Überweisungen in Deutschland und im gesamten EWR-Raum ist die IBAN künftig ausreichend. Den BIC (Business Identifier Code) muss dann der Kunde dann nicht mehr eintragen. Die Hausbank steuert diesen automatisch zu. Nur bei Zahlungsaufträgen außerhalb der EWR-Zone ist der BIC weiterhin erforderlich. Ab dem 1. Februar 2016 treten weitere Erleichterungen für die Verbraucher ein: Für grenzüberschreitende SEPA-Überweisungen im EWR-Raum ist dann ebenfalls nur noch die IBAN erforderlich.

Video-Tipp: So läuft es mit der IBAN in Europa


Quelle: Videoboost

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