Ob Mord, Totschlag oder Unfall: Jedes Jahr sterben tausende Menschen durch Straftaten, wegen grober Fahrlässigkeit und Gleichgültigkeit. Die Hinterbliebenen sollen künftig beim Tod eines nahe stehenden Menschen eine Entschädigung vom Verantwortlichen verlangen können, ein so genanntes Hinterbliebenengeld.
Die Rechtslage bislang
Selbst bei einer fremdverursachten Tötung steht nahen Angehörigen nach ständiger Rechtsprechung nur dann ein Schmerzensgeldanspruch gegen den Verantwortlichen zu, wenn sie eine eigene Gesundheitsbeschädigung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) erleiden. Das mit dem Verlust eines nahe stehenden Menschen verbundene Leid allein reicht nicht aus.
Schadensersatz nur bei Schockschaden
Um einen Anspruch auf Schmerzensgeld als Hinterbliebener zu erhalten, müssen psychische Beeinträchtigungen, Trauer und Schmerz medizinisch fassbar sein und über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgehen, denen Hinterbliebene im Todesfall erfahrungsgemäß ausgesetzt sind.
Abgesehen von diesem Schadensersatz bei sogenanntem Schockschaden kann zwar der Ersatz von materiellen Schäden wie Beerdigungskosten oder entgangener Unterhalt verlangt werden. Für ihr seelisches Leid erhalten die Hinterbliebenen jedoch bisher keine Entschädigung.
Der Gesetzentwurf zum Hinterbliebenengeld
Das soll sich laut einem Gesetzentwurf des Justizministers zukünftig ändern. Im Fall einer fremdverursachten Tötung sieht der Gesetzentwurf für Hinterbliebene, die zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis standen, einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für das zugefügte seelische Leid gegen den für die Tötung Verantwortlichen vor.
Wenn der jetzt vorgestellte Entwurf für ein Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld tatsächlich in Kraft treten wird, kommt auf unsere Gerichte eine schwere Aufgabe zu: Sie müssen das seelische Leid, das der Tod eines nahestehenden Menschen verursacht, in Geldsummen bemessen.
Streit um Höhe absehbar
Ein Ding der Unmöglichkeit, findet die ARAG Rechtsschutzversicherung. Schon unsere derzeitigen Schmerzensgeldtabellen bieten täglich Stoff für zahlreiche Diskussionen. Immer entscheidet der viel zitierte Einzelfall.
Auch der neue Anspruch auf Hinterbliebenengeld wird nach Einschätzung der ARAG überwiegend symbolische Funktion haben; das sehen wohl auch die Urheber so: In der Begründung zum Entwurf wird mehrfach betont, es gehe mit dem Hinterbliebenengeld um die Anerkennung des Leids der Hinterbliebenen.