Hausratversicherung: Kunden müssen „Gefahrerhöhungen“ melden

Viele Deutsche haben eine Hausratversicherung und fühlen sich geschützt. Aber wer zum Beispiel längere Zeit die Wohnung leer stehen lässt, der kann im Ernstfall leer ausgehen: Eine so genannte „Gefahrerhöhung“ muss dem Versicherer mitgeteilt werden.

Gefahrerhöhung: Was ist das eigentlich?

Nach den üblichen Bedingungen der Hausratversicherer liegt eine Gefahrerhöhung unter anderem vor, “wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte Frist hinaus unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird”. Wer also länger als zwei Monate unterwegs ist, etwa für eine ausgedehnte Urlaubsreise, muss das dem Versicherer schriftlich anzeigen. Ansonsten kann der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei sein.

Als beaufsichtigt gilt eine Wohnung nur, wenn sich “während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält”, heißt es in den üblichen Bedingungen.Ziehen während der Abwesenheit Freunde, Verwandte oder Fremde in die Wohnung ein, ist den Obhutspflichten aber Genüge getan. Außerdem gut zu wissen: Eine zwischenzeitliche Beaufsichtigung für ein paar Tage lässt den Lauf der 6-Wochen-Frist neu beginnen, entschied jedenfalls Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 10 U 1252/03).

Auf „vereinbarte Sicherungen“ bei Hausratversicherung achten

Neben längerer Abwesenheit gilt in der Hausratversicherung als Gefahrerhöhung, wenn “anlässlich eines Wohnungswechsels oder aus sonstigen Gründen ein Umstand ändert, nach dem im Antrag gefragt worden ist.” Wie der Hausbesitzer mit der Gebäudeversicherung sollte daher auch der Mieter mit der Hausratversicherung wissen, was im Antrag gefragt wurde.

Darüber hinaus muss der Versicherer informiert werden, “wenn vereinbarte Sicherungen beseitigt oder vermindert werden. Das gilt auch bei Wohnungswechsel”. Wurden also spezielle Türschlösser vereinbart, bedeutet es eine Gefahrerhöhung, wenn diese entfernt werden.

Hausratversicherung Ratgeber im Überblick

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