Das Hausgeld ist ein zentraler Bestandteil des Lebens in einer Eigentumswohnung und umfasst die monatlichen Vorauszahlungen, die Wohnungseigentümer an die Verwaltung ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) leisten. Es dient der Deckung laufender Kosten, die für den Betrieb, die Instandhaltung und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums anfallen. Dabei ist es wichtig, die verschiedenen Kostenpositionen zu kennen, die im Hausgeld enthalten sind, um die finanziellen Verpflichtungen als Eigentümer besser einschätzen zu können.
Die umlagefähigen Betriebskosten
Zu den wichtigsten Kosten, die durch das Hausgeld abgedeckt werden, zählen die Betriebskosten. Diese umfassen unter anderem die Abfallentsorgung, die Wasserversorgung, die Heizkosten bei Zentralheizung sowie die Kosten für die Reinigung und die Hausmeisterdienste. Diese Betriebskosten können in der Regel, wenn wirtschaftlich, auch auf Mieter umgelegt werden , was bedeutet, dass sie Teil der Nebenkostenabrechnung sind. Die genaue Aufteilung und Abrechnung erfolgt in der Regel einmal jährlich, basierend auf einem Wirtschaftsplan, den die Hausverwaltung erstellt.
Die nicht umlagefähigen Betriebskosten
Neben den umlagefähigen Betriebskosten beinhaltet das Hausgeld auch nicht umlegbare Kosten, die der Eigentümer selbst tragen muss. Dazu gehören Verwaltungskosten, wie beispielsweise die Kontoführungsgebühren und das Verwalterhonorar. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Instandhaltungsrücklage, die für zukünftige Reparaturen und Renovierungen gebildet wird. Diese Rücklage ist entscheidend, um sicherzustellen, dass bei notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen keine hohen zusätzlichen Zahlungen anfallen.
Die Höhe des Hausgeldes wird jährlich auf der Eigentümerversammlung beschlossen, wobei die Hausverwaltung einen detaillierten Wirtschaftsplan vorlegt. Es ist ratsam, vor dem Kauf einer Eigentumswohnung die Höhe des Hausgeldes sowie die Instandhaltungsrücklage zu überprüfen. Ein Blick in die Protokolle der vergangenen Eigentümerversammlungen kann Aufschluss darüber geben, welche Maßnahmen in der Vergangenheit durchgeführt wurden und ob möglicherweise ein Wartungsstau besteht, der zukünftig hohe Kosten verursachen könnte.
Hausgeld vs. Wohngeld
Abschließend ist es wichtig zu beachten, dass das Hausgeld nicht mit dem Wohngeld verwechselt werden sollte. Während das Wohngeld ein staatlicher Zuschuss für bestimmte Bürger ist, handelt es sich beim Hausgeld um eine interne Zahlung innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft. Eigentümer sollten sich daher gut informieren und die verschiedenen Kostenpositionen im Hausgeld genau prüfen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
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