Gutschein einlösen: So ist das mit der Gültigkeit geregelt (auch wenn keine Frist genannt wurde)

Ob für Amazon, Zalando, Drogerie oder Hotel: Ein Gutschein ist das wahrscheinlich beliebteste Last-Minute-Geschenk, sei es nun für ein Parfum, Massagen oder einen Tanzkurs. Aber bis wann ist er einzulösen? Kann der Gutschein nach Ablauf der Gültigkeit verfallen?

Zunächst ist es wichtig, die verschiedenen Gutscheine auseinander zu halten, denn das hat auch Folgen für die Einlösung oder die Weitergabe bzw. Verkauf. Es gibt 3 Arten:

  • Wertgutschein (Mehrzweckgutschein):  Ein solcher Gutschein ist in der Regel nicht für eine Person ausgestellt und kann praktisch wie Bargeld eingelöst werden, also für jedes Produkt oder jede Dienstleistung.
  • Warengutschein (Einzweck-Gutschein): Damit hat der Gutschein-Inhaber Anspruch auf ein konkretes Produkt oder konkrete Dienstleistung (z. B. Massage-Gutschein). Oft wird der Warengutschein auf eine bestimmte Person ausgestellt.
  • Rabattgutschein: Gewährt einen Preisnachlass und ist oft geknüpft an Bedingungen, wie z. B. einen Mindestbestellwert oder eine bestimmten Zeitraum.

Da man Händlern zugestehen muss, ihren Warenbestand für einem überschaubaren Zeitraum planen zu können, sind Geschenkgutscheine meist befristet. Enthält der Gutschein keinen Aufdruck wie z.B. „einzulösen bis …“, so besteht grundsätzlich eine Gültigkeit von drei Jahren. Das entspricht der gesetzlichen Verjährungsfrist. Kauft jemand also Weihnachten 2018 einen unbefristeten Gutschein, dann gilt er bis Ende 2021.

Das legendäre Amazon-Urteil zu Gutscheinen

Manchmal setzen die Händler eine kürzere Frist ein. Die darf aber nicht zu knapp bemessen sein. Kürzere Fristen sind zulässig, nur ein Jahr allerdings fand das OLG München beim sogenannten „Amazon-Urteil“ zu kurz (Az: 29 U 3193/07). In so einem Fall gilt dann ersatzweise die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren.

Aber: Manchmal ergibt sich die Einlösefrist auch aus der Art der Leistung. Bei einem Gutschein für eine bestimmte Theateraufführung etwa kann der Gutschein nur während der Spielzeit dieses bestimmten Stückes eingelöst werden.

­Nach Ablauf der Gültigkeit: Anspruch auf Geldentschädigung

Der Grund: Würde der Händler die Gelderstattung verweigern, so wäre er „ungerechtfertigt bereichert“. Er hat lediglich das Recht, etwa 25 bis 30 Prozent des Wertes als entgangenen Gewinn einzubehalten, da er bei fristgerechter Einlösung des Gutscheines einen entsprechenden Umsatz und Gewinn erzielt hätte.

Missfällt dem Beschenkten die Ware des Geschäftes, in dem er den Gutschein einlösen kann, so sieht es indes schlecht aus. Der Händler ist dann nicht verpflichtet, den Wert des Gutscheines auszubezahlen.

Gutscheine weitergeben – Was die Gerichte sagen

Der Gutschein ist ein so genanntes „kleines Inhaberpapier“. Das bedeutet: Wer ihn hat, kann ihn einlösen – selbst wenn er auf einen bestimmten Namen ausgestellt ist. Das ermöglicht, bei Nichtgefallen einen Gutschein weiterzugeben. Ein Urteil dazu: Ein Gutschein ist zum Umlauf bestimmt, eine Weitergabe ist einkalkuliert, entschied das Amtsgericht Northeim (Az: 3 C 460/88).

Einen Gutschein kann man auch verkaufen

Generell können alle Gutscheine also weitergegeben und verkauft werden. Aber man muss natürlich einen Käufer dafür finden. Aufkauf-Portale wie Gutschein-Spezialist.de oder zeek.me nehmen in der Regel nur Wertgutscheine. Was zahlen sie? Das hat das Portal coupons4u.de getestet. Um die Ergebnisse vergleichbar zu machen, verkaufte es jeweils einen Gutschein für den Technik-Shop Saturn im Wert von 25 €. Ergebnis: Bei Gutschein-Spezialist.de und zeek.me wurden nach 4 Tagen knapp 20 Euro erzielt. Bei Ebay gab es etwas mehr, dafür dauerte der Gutschein-Verkauf länger.

Der Gutschein in der Insolvenz

Was passiert bei Insolvenz? Geht der Verkäufer des Gutscheins Pleite, kann ein Gutschein nicht mehr eingelöst werden. Der Besitzer des Gutscheins hat dann lediglich eine Forderung, die er beim Insolvenzverwalter anmelden kann. Da aber meist kaum noch Vermögen vorhanden ist, gehen Gutscheinen-Besitzer in aller Regel leer aus, zumal eine Forderungsanmeldung bei den üblichen Beträgen von vielleicht 50 Euro ohnehin keinen Sinn macht.

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