Eine Gesetzesänderung bei Lebensversicherung kostet ab 2013 bares Geld, schreibt die Verbraucherzentrale NRW. Denn Lebensversicherungskunden werden dann schlechter als bislang an den Bewertungsreserven beteiligt. Stichtag ist der 21. Dezember. Wer bis dahin kündigt, wird noch nach altem Recht abgerechnet. Aber lohnt sich eine Kündigung der Lebensversicherung deswegen?
Mehrere Tausend Euro Verlust wegen Gesetzesänderung bei Lebensversicherung
Die niedrigen Zinsen machen den Lebensversicherern zu schaffen. Mit einer Gesetzesänderung will der Gesetzgeber den Anbietern von Lebensversicherungen helfen, ab 2013 die Bilanzen zu entlasten Für Kunden bedeutet das laut Verbraucherzentrale NRW:
Wer eine Police einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung in der Schublade hat, muss sich auf Einschnitte bei der Versicherungssumme einstellen: Am 21. Dezember 2012 tritt eine Neuregelung für die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Kraft. Während Versicherte bei Vertragsende bislang an diesen Buchgewinnen zu 50 Prozent beteiligt werden mussten, können Versicherer diese zukünftig zum Teil für den Aufbau einer Sicherheitsreserve einbehalten. Das bedeutet dann für Versicherte bei der Auszahlung ein Minus von bis zu einigen Tausend Euro.
Verbraucherzentrale NRW rät: Vorteile und Nachteile abwägen
Aber auch wenn das neue Gesetz für viele Versicherte ab 2013 Nachteile bringt, sollte man auf keinen Fall in Torschlusspanik verfallen und vorschnell aus dem Vertrag aussteigen, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Die folgende Checkliste helfe bei der Entscheidungsfindung:
- Vorsicht Kündigungsfrist: Auch wenn der Versicherungsvertrag noch vor dem 21. Dezember 2012 gekündigt wird, können die Fallstricke des neuen Gesetzes in den meisten Fällen gar nicht umgangen werden. Denn aus Lebensversicherungen kann man oft nur zum Ende der Versicherungsperiode mit einer Frist aussteigen. Deshalb sollte zunächst in den Vertragsbedingungen geprüft werden, welche Regelung für den eigenen Vertrag gilt. In den meisten Fällen gibt es auch angesichts der neuen gesetzlichen Regelung überhaupt keinen Handlungsbedarf, weil eine wirksame Kündigung vor dem 21. Dezember 2012 gar nicht möglich ist.
- Vor- und Nachteile abwägen: Selbst für den Fall, dass eine Kündigung vor dem 21. Dezember 2012 wirksam werden könnte, bedeutet dies nicht automatisch, dass sie auch wirtschaftlich sinnvoll ist. Zwar würden auf der einen Seite die Bewertungsreserven nach altem Recht noch zu Buche schlagen, auf der anderen Seite müssen zu erwartende finanzielle Nachteile eines vorzeitigen Ausstiegs gegengerechnet werden.So geht dann zum Beispiel der Schlussüberschuss für die ursprünglich vereinbarte Laufzeit verloren. Und bei Lebensversicherungsverträgen, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen worden sind, wird das Steuerprivileg, dass deren Auszahlung nach einer Laufzeit von zwölf Jahren steuerfrei ist, bei einer Kündigung aus der Hand gegeben.
UPDATE: Nach letzten Meldungen denkt die Bundesregierung daran, die Gesetzesänderung noch zu ändern, um Verluste von Kunden der Lebensversicherungen zu verhindern.
Sie sollten in Ihren Recherchen aktuell berichten und nicht so einen alten Hut aufsetzen
hallo, es gibt seit ein paar tagen eine änderung. es war ein bericht im fernsehen. ich bin auf der suche nach diesem neuen gesetz. falls sie infos darüber haben, wäre ich ihnen sehr dankbar, wenn sie sie mir per mail (ki-bauelemente@web.de) schicken würden. vielen dank und gruß
Nach der neuesten Mitteilung unserer Lebensversicherung verlieren wir über 8.000 € – auf die bei Abschluss berechnete Leistung sogar über 20.000 € . Wo bleiben die Rechte der Kunden?