“Geldlehrer”: Schul-Ministerium NRW hat sich eingeschaltet

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Sind die Geldlehrer in den Schulen von Nordrhein-Westfalen (NRW) verboten worden? Diese Frage richtete in der vergangenen Woche eine Finblog-Leserin an mich, selber als „Geldlehrerin“ aktiv. Es würde solche Gerüchte geben. Über den Verein der Geldlehrer hatte ich vor ziemlich genau einem Jahr einen kritischen Beitrag gemacht, nachdem zuvor der Geld-Unterricht in Schulen u.a. im ZDF extrem positiv dargestellt worden waren.

In der Zwischenzeit haben auch andere Medien ein kritisches Auge auf den Geldlehrer-Verein geworfen, etwa vor einigen Monaten die ZEIT. Zudem hat sich auf Grund der Berichterstattung tatsächlich vor kurzem das Schulministerium NRW eingeschaltet, wie mir auf Anfrage bestätigt wurde. Es wurde zunächst ein Bericht der Bezirksregierungen zu den Erfahrungen mit Geldlehrern angefordert. Das Fazit: Die Geldlehrer sind zumindest in NRW-Schulen nicht besonders verbreitet.

Bericht zu Erfahrungen mit Geldlehrern angefordert

Dass die im Hauptberuf zumeist als Finanz- und Versicherungsvertreter tätigen „Geldlehrer“ in die Schulen gehen und dort zum Thema Geld unterrichten, sei rechtlich nicht zu beanstanden, so Jörg Harm, Sprecher des NRW-Schulministeriums,zum Finblog. Die Schulen entscheiden nach seinen Worten in eigener Verantwortung über die Zusammenarbeit mit externen Partnern. „Allerdings hat das Schulministerium NRW die Bezirksregierungen gebeten, in Dienstbesprechungen mit den Schulleitungen erneut auf die Grundsätze bei der Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern hinzuweisen“, so Jörg Harm. Unter anderem:

  • Es muss ein regulärer Lehrer beim “Geld-Unterricht” dabei sein
  • Es dürfen keine wirtschaftlichen Interessen bestehen
  • Es muss im Sinne des Beutelsbacher Konsens kontrovers diskutiert werden

Der Beutelsbacher Konsens nennt drei Grundprinzipien des Politikunterrichts, unter anderem das Gebot der Kontroversität:

Dieses Gebot zielt ebenfalls darauf ab, den Schülern freie Meinungsbildung zu ermöglichen. Der Lehrende muss ein Thema kontrovers darstellen und diskutieren, wenn es in der Öffentlichkeit kontrovers erscheint. Seine eigene Meinung und seine politischen wie theoretischen Standpunkte sind dabei für den Unterricht unerheblich und dürfen nicht zur Überwältigung der Schüler eingesetzt werden.

(Quelle: Wikipedia zu Beutelsbacher Konsens)

Ein Verbot der Geldlehrer an Schulen in NRW wurde also nicht ausgesprochen, um die Frage der Finblog-Leserin zu beantworten. [highlight]Haben Sie Hinweise, dass die Geldlehrer den o.g. Ansprüchen als außerschulischer Partner nicht gerecht werden, haben Sie positive wie negative Erfahrungen mit dem Geld-Unterricht an Schulen? Dann schreiben Sie mir![/highlight]

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