Ertragsanteil Rente: Ab 78 Jahren sogar null Steuern

Der Ertragsanteil Rente mit 55 Jahren, 60 Jahren, 62 Jahren oder 65 Jahren: Das ist eine sehr häufig gestellte Frage. Die Leute wollen wissen, wie viel ihrer Privat-Rente sie versteuern müssen.

So viel ist wohl bekannt: Mit steigendem Alter bei Rentenbeginn wird der Ertragsanteil der Rente immer kleiner. Aber wer weiß schon, ab welchem Alter es die Rente ganz ohne Ertragsanteil-Besteuerung gibt? Auf Grund eines aktuellen Falles mit der AachenerMünchener will ich mal darauf eingehen.

Ertragsanteil Rente nach Renteneintrittsalter

Der Ertragsanteil Rente besagt, wie viel einer (Privat-)Rente zu versteuern ist. Geregelt ist das im EstG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte.

Ertragsanteil Rente mit 65 Jahren: 18  Prozent

Meist werden Privatrenten auf das Alter 65 abgeschlossen. Dann beträgt der Ertragsanteil 18 Prozent, mit 67 Jahren wären es 17 Prozent. Der Ertragsanteil der Rente wird geringer (s. Tabelle), weil die voraussichtliche Rentenbezugsdauer ebenfalls kürzer wird. Somit sinkt auch das, was der Kunde – voraussichtlich – als Kapitalertrag mit seiner Rente ausgeschüttet bekommt. Beginnt die Rente erst mit 78 Jahren, so ist der Ertragsanteil null. Der Grund: Jedenfalls ein Mann ist statistisch gesehen dann schon tot.

Der Ertragsanteil Rente als Steuervorteil?

Vor diesem Hintergrund ist wohl zu verstehen, warum die AachenerMünchener laut einem WDR-Bericht von einem Steuervorteil spricht bei einem Kunden, dessen Privatrente erstmals mit 84 ausgezahlt werden sollte.  Absurd ist ein solches Rentenbeginn-Alter natürlich trotzdem. Der Kunde hat kaum eine Chance, so alt zu werden. Da nutzt dann der in der Tat geringe Ertragsanteil Rente nichts. Aber so werden leider viele Finanzverträge verkauft: Hauptsache, irgendein ein vermeintlicher Steuervorteil.

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