Cash-Trapping: Der Bankkunde haftet, wenn…

In den vergangenen Wochen gab es zahlreiche Berichte über Cash-Trapping an Geldautomaten (s. auch Finblog vom 2.3.2011). Die Masche ist nicht neu, wird aber nach Polizeiangaben derzeit im großen Stil praktiziert.

Was ist Cash-Trapping? Die Polizei schreibt dazu:

Das so genannte Cash-Trapping bezeichnet eine besondere Form des Diebstahls an Geldautomaten. Über den Geldausgabeschacht wird ein täuschend echter Verschluss geklebt. Dieser Verschluss ist innen mit einer Klebefolie versehen. Diese verhindert, dass das Geld ausgegeben oder wieder vom Automaten eingezogen wird – die Geldscheine bleiben buchstäblich im Ausgabeschacht kleben.

Cash-Trapping = Geldfalle

Verlässt der Kunde nun den Geldautomaten, eilen die Gauner herbei, schnappen sich die Attrappe samt Bargeld und suchen sich einen neuen Tatort. Das Dilemma des Kunden: Wenn er nicht sofort reagiert, bleibt er möglicherweise auf dem Schaden sitzen. Wie der Bankenverband auf Anfrage erklärte, werden Opfer von Cash-Trapping (= Geldfalle) zwar generell entschädigt. Dafür sei es egal, ob man am Geldautomaten der Hausbank war oder einer fremden Bank. Die Entschädigung setze aber voraus, dass die Gaunerei nachweisbar sei – etwa wenn Zeugen den Vorfall bestätigen können oder Klebstoffreste am Geldautomaten gefunden werden.

Geht der Kunde nach Hause und reklamiert erst, wenn er die Abbuchung aus dem Kontoauszug sieht, ist es meist zu spät. Den Nachweis zu führen, ein Opfer von „Cash-Trapping“ geworden zu sein, ist dann schwierig oder unmöglich. Ein Kunde könnte schlicht behaupten, kein Geld erhalten zu haben. Julia Topar, Sprecherin des Bankenverbandes, rät deshalb: „Sollte kein Geld oder nur ein Teil des Geldes aus dem Geldautomaten kommen, sollte sofort das Geldinstitut benachrichtigt werden. Eine Telefonnummer steht auf dem Geldautomaten. Auf keinen Fall sollte man den Ort des Geschehens verlassen, ohne die Bank benachrichtigt zu haben.“

Die Polizei rät bei Cash-Trapping:

  • Bleiben Sie in jedem Fall beim Geldautomaten. Lassen Sie sich nicht von einem vermeintlich hilfsbereiten Fremden vom Automaten weglocken.
  • Bitten Sie einen anderen Kunden, einen Bankmitarbeiter zu holen. Bei Automaten außerhalb von Banken rufen Sie gegebenenfalls per Handy bei der Bank an.
  • Verständigen Sie die Polizei außerhalb der Öffnungszeiten von Banken und Kreditinstituten.

Wer das versäumt hat und nun auf einem Verlust sitzt, sollte nach Ansicht des Düsseldorfer Rechtsanwaltes Udo Vetter nicht zu schnell aufstecken. „Keinem Geldinstitut dürfte es recht sein, wenn so eine Geschichte die Runde macht. Außerdem werden Geldautomaten üblicherweise mit Kameras überwacht. Sollte keine Kulanzentschädigung erfolgen, würde ich Strafanzeige erstatten. Die Polizei kann die Videobänder sichten und klären, ob zur fraglichen Zeit eine Attrappe angebracht wurde.“

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2 Gedanken zu „Cash-Trapping: Der Bankkunde haftet, wenn…

  1. Hans Türk Antworten

    warum müssen ALLE GELDSCHÄCHTE gleich aussehen. Doch nur, daß die Täter leichtes Spiel haben und die Attrappen im voraus vervielfältigen können

  2. Olaf Antworten

    Nicht durekt Cash-Trapping, aber: Bin selber bereits Skimming-"Opfer" geworden, und muss sagen, dass die Bank (in meinem Fall die CoBa) sehr kulant gehandelt, da gab es gar keine Diskussionen.

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