Stichtag 1. März: So ist der Heckenschnitt im Gesetz geregelt

In § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist geregelt, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. Hier sei erläutert, was Gartenfreunde wegen § 39 Bundesnaturschutzgesetz u.a. beim Heckenschnitt alles wissen und beachten sollten.

§ 39 Bundesnaturschutzgesetz regelt Heckenschnitt

Bäume in Haus- oder Kleingärten sind vom Schnittverbot ausgenommen und können grundsätzlich das ganze Jahr über gefällt oder zurückgeschnitten werden. Doch sollten Gartenfreunde vorab prüfen, ob in ihrer Gemeinde eine Baumsatzung besteht, die das Fällen untersagt oder eine Genehmigung erfordert.

Zudem ist bei Vogelnistplätzen Vorsicht geboten und das Vorhaben sollte zurückgestellt werden. Denn nach § 39 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.“

Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz sind schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, um das Wachstum von Pflanzen zu kontrollieren. Daher können Sie die Spitzen Ihrer Ligusterhecke, die seit dem letzten Rückschnitt gewachsen sind, jederzeit abschneiden. Der Gesetzgeber hat auch nichts gegen den Pflegeschnitt von Obstbäumen einzuwenden.

Heckenschnitt oder Baumfällung bei Gefahr immer erlaubt

Die Verbote des § 39 Bundesnaturschutzgesetz gelten im außerdem dann nicht, wenn die Maßnahmen der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen und nicht zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden können.

Das kann z.B. der Fall sein, wenn die große Hecke nach einem Sturm auf den angrenzenden Bürgersteig zu kippen droht. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte aber – wenn möglich – die zuständige Naturschutzbehörde informieren und erfragen, ob eine Genehmigung erteilt wird.

Verstöße gegen die Verbote des § 39 BNatSchG wertet das Gesetz als Ordnungswidrigkeit. Und die kann – egal, ob mit Vorsatz oder fahrlässig gehandelt wurde – mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

Zusammenfassung

  • § 39 Bundesnaturschutzgesetz regelt Heckenschnitt
  • Bäume in Haus- oder Kleingärten sind vom Schnittverbot ausgenommen und können grundsätzlich das ganze Jahr über gefällt oder zurückgeschnitten werden.
  • Verstöße gegen die Verbote des § 39 BNatSchG wertet das Gesetz als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

NEU: Bewerten Sie den Beitrag

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung: 4.6 / 5. Anzahl Bewertungen: 7

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

23 Gedanken zu „Stichtag 1. März: So ist der Heckenschnitt im Gesetz geregelt

  1. Adolf Viering Antworten

    Hallo,
    Vom 1. März bis zum 30.September jeden Jahres gilt das Gesetz (Paragraf 39 Bundesnaturschutzgesetz).Jeder Nachweis des Verstoßes gegen dieses Gesetz sollte unbedingt gemeldet werden,dazu möglichst unter Beisein
    von Zeugen,und Handyaufnahmen alles Dokumentieren.So steht man auf der sicheren Seite.Antwortet die Behörde in keinsterweise dann Einschreibebrief mit Rückschein und Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde ruhig bringen,auch wenn man allgemein sagt das die nichts bringen wird,denn meistens wird dann reagiert.Leider kommt man nicht umher da dies selbstverständlich Nerven kostet,aber ich denke mir,das der Schutz der Tiere lohnt die ansonsten mit der Schere alles abgemetzelt wird.

  2. Julee Schrantz Antworten

    Hi, ich finde dies ist ein interessanter Eintrag. Ich würde mir davon wünschen. Herzliche Grüße

  3. Axel R. Antworten

    Ich muss hier vor allem Herrn Viering Recht geben.
    Für mich ist vor allem ärgerlich und unverständlich, warum seitens der zuständigen Behörde Verstöße nicht entsprechend geahndet werden.
    In unserer Wohnanlage befinden sich (noch!) viele Hecken und Sträucher, worin die Vogel(versuchen) zu brüten um ihren Nachwuchs groß zu bringen.
    Doch das erste mal im März und jetzt wieder im Juli ist die damit beauftragte Firma dran, die Sträucher und Hecken zu malträtieren. Anders kann man das nicht bezeichnen.
    Warum im Juli? Daraufhin angesprochen “… Pflegeschnitt ist zulässig …und ordentlich … ”
    Wo beginnt und endet Pflegeschnitt?
    In wessen Interesse “ordentlich”
    Kontrolle vor Schnitt auf Nester? – Fehlanzeige.
    Hier geht es um Leistung und Zeit ist Geld.
    Vor zwei Jahren wurde ein Amselnest mit vier noch nackten Jungvögeln frei gelegt. Die Mutter saß den ganzen Tag mit ausgebreiteten Flügeln bei dreissig Grad auf dem Nest. Einen Tag später hatte die Sonne die Jungvögel gegrillt.
    Anzeige bei der UNB gestellt – nie wieder etwas davon gehört!

  4. Günther Halfar Antworten

    Ich habe ohne Kenntnis der Naturschutzordnung den verwilderten Zuwachs durch den angrenzenden Eichenwald 20 m weit mit der Heckenschere als Durchgang freigeschnitten. Wenige Meter vor Beendigung entdeckte ich in Hüfthöhe ein Vogelnest- zwei noch nackte, lebende Junge mit geschlossenen Augen darin. Ich stoppte sofort die Arbeit- jetzt liegt das Vogelnest am Rand der geschaffenen Schneise. FRAGE: kehren die Eltern Zurück? – ich nehme an, es handelt sich um ein Amselnest..

  5. Herrmann, Wolfgang Antworten

    Ich habe versucht mit einem Schreiben an die Untere Naturschutzbehörde in Waren MV eine klärende Antwort auf mein Problem zu erhalten. Leider OHNE Erfolg. Interessier anscheinend Niemand.

    Ich bin seit 1997 Mieter eines Campingdauerplatzes in
    Diese Jahr erhielt ich und alle weiteren Dauercamper von der Campingplatzverwaltung ein Schreiben mit der Aufforderung alle bestehenden Hecken auf dem Platz auf 1200 cm zu kürzen.
    Die meisten Hecken haben eine Höhe von >120 cm und bieten vielen Vögeln und anderen Arten Brutstätte und Unterschlupf. Ich habe seit mehreren Jahren eine Amsel zur Brut, als Gast in meiner Fichtenhecke.
    Sollte ich die Hecke zurück nehmen auf 120 cm existiert nur noch eine offene Trockenhecke aus mehreren Fichtenstämmen.
    Ich wende mich heute an Sie, mit der Bitte im Rahmen der Erhaltung und Entwicklung der Biologischen Vielfalt in M-V, diesen Sachverhalt auf die Rechtsmäßigkeit zu prüfen.
    Ziel der „Erhaltung und Entwicklung der Biologischen Vielfalt in Mecklenburg- Vorpommern“ ist es, für den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz konkrete Landesziele für Arten, Lebensräume und die sie beherbergenden Landschaften (oft Schutzgebiete und Gebiete des Biotopverbunds) bis zum Jahre 2020 zu formulieren sowie Kräfte, Programme und Maßnahmen zu bündeln ,so dass sie bis 2020 einen maßgeblichen Beitrag zum Erhalt und zur Wiederherstellung der Biologischen Vielfalt in Mecklenburg- Vorpommern und in Deutschland erbringen können
    ( Quelle: Impressum Herausgeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
    Paulshöher Weg 1 19061 Schwerin)

    Ich möchte ebenfalls Handlungen wieder der Natur aufdecken damit eventuell Maßnahmen ergriffen werden können.
    Nebenbei werden alle Hecken von den Dauercampern gepflegt
    und dienen der Naturverbundenen Ansicht des gesamten Campingplatzes.
    Für eine klärende Auskunft sind wir Ihnen dankbar.

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

    19-01-2022

  6. Adolf Viering Antworten

    Im Grunde macht jeder bis auf wenige Ausnahmen was er will.Ich habe noch nie erlebt,das sich jemand um Nistplätze kümmert,ob gebrüstet wird oder nicht.Auch die Polizei macht da nichts,man macht sich eher lächerlich zumal die Polizei in solchen Sachen rechtlich keine Ahnung hat.Bewandert in diesem Gesetz sind nur die Naturschutzbehörde.
    Also ehrlich wer.achtet schon darauf.?
    Die hier geschilderten Fälle sind Ausnahmen,im Grunde kümmert sich niemand darum.Das ist Fakt.
    Als Beispiel erwähne ich wenn jemand eine Katze todschlägt(ist sogar eine Straftat § 17 Abs.1 TierschutzGesetz),jeder sieht es,aber niemand kümmert es.So verhält es sich mit den Nistplätzen von Vögel.
    Es interessiert niemand.
    Dies ändert sich auch nicht in den hier geschilderten Einzelfälle.
    In Deutschland ist alles gesetzlich geregelt,aber wo kein Kläger ist auch kein Richter.

  7. Andrea Antworten

    An wen kann ich mich wenden, wenn der Nachbar die gemeinsame Efeuhecke im Juli mit Vogelnestern einfach radikal schneidet, obwohl es verboten ist? Ist es das Ordnungsamt? Danke!

    • Sibylla V Antworten

      Ja, das Ordnungsamt oder die untere Naturschutzbehörde. Am W-E ist die Polizei zuständig.

  8. Klaus Antworten

    Das sind ja wirklich traurige Geschichten, aber es gilt zu beachten dass Naturschutz zwar wichtig ist, aber als Käufer auch ein Handlungsrecht bei Beabsichtigung einer Wohnraum- Errichtung oder -Veränderung besteht. Singende Vögel sind gut und wichtig, aber dafür teils massive Einschränkungen beim persönlichen Eigentum hinzunehmen- ist für mich nicht vertretbar.

  9. Konni Antworten

    Unerlaubte Rodung in Oberhausen durch Polizei gestoppt!
    Ihre Frage oder Anregung Unerlaubte Rodung in Oberhausen durch Polizei gestoppt!
    Am 14. September wurde eine nicht genehmigte Rodung am Oberhausener
    Melanchtonhaus durch die Polizei gestoppt. Obwohl dies ein Verstoss
    gegen das Artenschutz- und Bundesnaturschutzgesetz ist, versuchten die
    neuen Besitzer des Grundstückes eine Rodung durchzuführen, die einen
    erheblichen Eingriff in das bestehende Ökosystem, und den darin lebenden
    geschützten Tierarten ist. Die Besitzer wurden – sowohl mündlich, als
    auch auf dem Mailweg – explizit nach einer Begehung vor einiger Zeit
    über die Gesetzeslage informiert. Auch die Empfehlung, solcherlei
    Arbeiten grundsätzlich vorab durch das Umweltamt prüfen zu lassen, wurde
    ignoriert. Am frühen morgen bemerkte eine Anwohnerin die Arbeiten, und
    die hinzu gerufene Polizei stoppte – nach eindeutiger Klärung der
    Rechtslage – die Aktion ! Abgesehen von den vorab genannten Punkten,
    dürfen GRUNDSÄTZLICH Hecken von März bis Ende September nicht abgeholzt
    werden ! Ab Montag werden dann die zuständigen Behörden sowie
    entsprechende Pressestellen über das Ereignis informiert, sowie eine
    Einstweilige Verfügung über den Gerichtsweg beantragt.
    Unser Artenschutz weiß von dem kauf und ich hatte es schon gemeldet, dass man hier Roden wird. Ich habe den neuen Eigentümern im Juni 2018/ Oktober 2018 und per mail über die geschützten Tiere informiert und sie haben trotzdem gekauft. Man meinte, es sei eine Frage des Preises. Hier leben Fledermäuse, Igel, Blutfinken und andere Singvögel. Man will hier alles Roden und das darf einfach nicht sein.Wie zahlreichen Studien zu entnehmen ist, hat der Klimawandel und die Umweltzerstörung in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Schuld daran sind neben der Industrie zu einem großen Teil auch die Abholzung ausgereifter Wälder und die Versiegelung des Bodens.
    Dies ist nicht nur ein weltweites Problem, sondern betrifft auch regionale Bereiche. In diesem Sinne sind wir gezwungen zu handeln, bevor sich die Erde nicht mehr von selbst erholen kann.
    Dazu fordert z.B. der Weltklimarat auf, mehrere Milliarden Bäume zu pflanzen. Es ist unsere Aufgabe diese zu schützen und zu erhalten, damit der Atmosphäre das schädliche Treibhausgas CO2 entzogen wird.

  10. andreas urstadt Antworten

    kann der maschineller heckenschnitt ein schonschnitt sein? (schere mit benzinmotor)

    was kann ich dagegen unternehmen?

  11. Elona Sonnen Antworten

    Nun haben wir bereits im 2. Jahr Dürre und dadurch Futtermangel für Vögel. Viele Vögel beginnen darum mit einer 2. Brut. Dafür werden noch ungeschnittene Hecken bevorzugt, und dann kommt der Formschnitt und das bebrütete Nest ist mitsamt den Nestlingen wird zerstört.

    • Mandy Antworten

      Sinnlos – Fassungslos – Wütend – Enttäuscht – Hilflos

      So fühlten wir uns, als wir gestern Abend bemerkt haben, dass die Gemeinde mitten im Juli eine über 3 Meter große Hecke auf ca. 10 Meter länge, einfach bis auf 1 Meter runter gekürzt hatte. Daneben stand noch der Traktor mit Hecksler. Meine Kinder fragen mich oft, was können wir tun, gegen den Klimawandel und dem Sterben von Tieren. Ich dachte immer nicht viel, aber der Anblick von dieser Hirnlosen Tat mitten im Sommer macht einen fassungslos. Die Kinder fragten, sind jetzt die Babyvögelchen in ihren Nestern mit durch den Hecksler geraten? Ich mag es mir gar nicht ausmalen. Wir haben in dieser Hecke Meisen, Spatzen, Rotkehlchen, Kernbeißer, Amseln und sogar Igel wohnten in diesem dicken Gestrüpp. Aber Hauptsache es wird über Dieselfahrverbote, Verbote für Plastik Tüten, Ökostrom und ob Schüler am Freitag für die Umwelt die Schule schwänzen sollen diskutiert, aber diese kleinen Taten machen das Maß auch voll. Dann kann ich meinen Garten noch so Bienenfreundlich gestalten wie ich will und Vogelnisthäuschen im Winter mit den Kids bauen und aufhängen … ich bin so fassungslos und wütend …

  12. Peter Antworten

    Wer haftet im Fall des Falles bzw. müsste das Busgeld zahlen: der Eigentümer, die ausführende Firma oder auch der private Helfer?

  13. Jörren Antworten

    Die stadt, in der ich wohne, hat im Oktober 2017 eine Feldgehölzfläche von ca 0,4 ha gerodet/gemulcht. Als rechtfertigung gibt sie zur Antwort, Jagdpächter und Landwirte hätten das veranlasst. Die Arbeiten wurden seitens des städtischen Bauhofes an ein Unternehmen vergeben. Sonstige Gründe für diesen Eingriff werden nicht angegebern. Auf diesem und dem angerenzenden Gehölz sind alle vier Dorngrasmücken vertreten. Die Stadet besteht in ihrer Antwort darauf, dass es sich um eine Pflege gehandelt habe. In einer abenteuerlichen Argumentation behauptet die Stadt, solche Arbeiten auf einem solchen Gebiet seien lediglich im Sommerhalbjahr verboten(Verwechslung wohl mit Heckenschnitt). Ich bin ehrenamtlich auf unterer Eberne im Naturschutz tätig. Was kann ich tun? welche rechtlichen Scvhritte sind möglich und an wen wendet man sich dazu

  14. Susie Antworten

    Mein Nachbar hat für den 20.7.2017 Heckenschnitt geplant, es kommt eine Firma. Darf eine Firma das obwohl man doch jetzt wegen Nestern keine Hecke schneiden darf.

  15. Klaus Lebek Antworten

    Heute am 09,05,2017 wird in Willich an der Kochstraße die Hecke durch die Mitarbeiter der Stadt Willich die Hecke zurück geschnitten obwohl ich darauf hingewiesen habe , daß in der Hecke Zaunkönige nisten. Mir wurde gesagt , das der Heckenrückschnitt erlaubt ist nur Baum und Heckenfällungen sind verboten ist das so richtig?

    • Anonymous Antworten

      Wenn die Herren von der Stadt keine Ausnahmegenehmigung haben wird es eng……sehr eng

  16. Oliver H. Antworten

    Ich habe ein Grundstück neu erworben in dem sich ein 100qm Garten an einer stark frequentierten Straße befindet. Dieser Garten ist verwildert. Darf ich dort die Büsche und Straucher nach Prüfung ob sich brütende Vögel dort befinden komplett entfernen? Die Büsche drücken den Zaun zur Straße. Es soll dort ein Carport gebaut und Obstbäume gepflanzt werden. Wir leben auf dem Land mit drumherum viel Wald.

  17. Walther Antworten

    Ab wann darf ich die Hecken schneiden ,die sich in oder angrenzend einer Hotelanlage befinden ?

  18. Adolf Viering Antworten

    Heute am 7.11.16 wurde im Auftrag der Hausverwaltung die Hecke geschnitten obwohl sich 2 besetzte Vogelnester in der Hecke befinden.Besser gesagt,befanden.Klarer Verstoss gegen §39 des Bundesnaturschutzgesetzes.Steht alles auf Papier,umsetzten gleich Null.Kümmert sich niemand drum.

    • Stefanie Antworten

      Am 7. November sind keine Nester mehr besetzt. Darum ist es auch erlaubt, vom 1. Oktober bis Ende Februar alle notwendigen Schnittmaßnahmen vorzunehmen.
      Verboten nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist der (radikale) Schnitt nur zwischen März und September.
      In Ihrem Fall hat also niemand gegen das Gesetz verstoßen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert