Bund der Versicherten: Staatsanwalt eingeschaltet (3103 Js 68/13)

Was ist beim Bund der Versicherten (BdV) los, was ist der wirkliche Grund für den Rauswurf des Vorstandes? Fakt ist: Die Staatsanwaltschaft Hamburg prüft ein Ermittlungsverfahren – auf Grund einer Anzeige des Betriebsrates beim Bund der Versicherten (Aktenzeichen 3103 Js 68/13). Der Vorwurf, so Finblog-Informationen: Untreue!

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg hat mir heute auf Anfrage Folgendes mitgeteilt:

Das von Ihnen genannte Ermittlungsverfahren und das Aktenzeichen kann ich bestätigen. Es handelt sich tatsächlich um eine Strafanzeige des Betriebsrates des BdV. Die Strafanzeige richtet sich gegen 5 Personen. Es wird derzeit noch geprüft, ob auf Grund des Anzeigevorbringens Ermittlungen einzuleiten sind. Weitere Angaben zum Inhalt der Anzeige kann ich Ihnen derzeit nicht machen, da sich die Akte im Geschäftsgang befindet.

Die Untreue ist im Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland ein Vermögensdelikt, das in § 266 StGB geregelt ist (Wikipedia-Link). Die Tathandlung des Treuebruchtatbestands ist die Verletzung der Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen. Es können zum Beispiel Sozialversicherungsbeiträge veruntreut werden oder zum Beispiel Mitgliedsbeiträge bei einem Verein.

Derweil hat sich der gefeuerte Vorstandsvorsitzende Axel Kleinlein gegenüber dem Versicherungsjournal geäußert. Er wird mit den Worten zitiert: “Die Entscheidung, den Vorstand zu entlassen, ist nicht einvernehmlich getroffen worden. Es war die alleinige Entscheidung des Aufsichtsrats.” Kleinlein dementiere, dass Differenzen über die inhaltliche und personelle Ausrichtung beim Bund der Versicherten der Grund für die Entlassung des Vorstands waren. Er plane, heute eine Erklärung abzugeben.

Nachtrag 15.30: Das Manager-Magazin nennt Details zur Strafanzeige. Demnach soll es um Veruntreuung von Mitgliedsbeiträgen gehen (Link zu Manager-Magazin). Einem ehemaligen Vorstandsmitglied des Bundes der Versicherten werde eine fortlaufende Sonderzahlung von monatlich mehr als 1000 Euro gezahlt.

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6 Gedanken zu „Bund der Versicherten: Staatsanwalt eingeschaltet (3103 Js 68/13)

  1. Mitarbeiter BdV Antworten

    Das zentrale Problem der Zahlung ist in der bisherigen Diskussion nicht aufgetaucht.

    Mit der Absetzung des Vorstandes Blunck / Rudnik / Fricke am 07.12.2010 hat der Aufsichtsrat den Mitarbeitern mitgeteilt, dass ein finanzieller Engpass bestünde. Die – grundsätzlich folgerichtige – Konsequenz war, dass die dringend erforderliche Nachbesetzung von Stellen unterblieb. Das führte dazu, dass der Bund der Versicherten unter dem Notvortand Wrocklage keine inhaltliche Arbeit leisten konnte, sondern nur die „nötigsten“ Aufgaben des Vereines erfüllen konnte. Wrocklage war fachfremd und die einzige Fachabteilung, die Beraterabteilung, im Wesentlichen mit der reinen Mitgliederberatung beschäftigt. Darüber hinausgehende juristische oder verbraucherpolitische Arbeit war deshalb nicht zu erbringen.

    Jenseits der Beurteilung, wie diese Verwendung von Mitgliedsbeiträgen vereins-, zivil- oder strafrechtlich zu bewerten ist, hat sie erheblich zur Schwächung der Vereinsarbeit beigetragen. Derselbe Betrag hätte damals verwendet werden können, eine Teilzeitkraft zu finanzieren. Für das Tagesgeschäft jenseits der juristischen und verbraucherpolitischen Vereinstätigkeit, würde ein eher gering qualifizierter Kollege gereicht haben, so dass tatsächlich von einer halben Stelle gesprochen werden kann, die nicht geschaffen wurde.

    Deshalb kann man meinen, die Vorstand und Aufsichtsrat hätten sich vereinsschädigend verhalten. Die Frage, ob Vorstand und Aufsichtsrat sogar eine strafbare Veruntreuung von Mitgliedsbeiträgen begangen haben, ist nur ein Randproblem.

    • Lotusblüte Antworten

      Die normale vereinsrechtliche Konsequenz waere der Vereinsausschluss. Damit auch zwingend die Beendigung der Arbeits, also Beschaeftigungsverhaeltnisse Rudnik und Fricke. Ohnehin wuerde spaetestens jn einem arbeitsgerichtlichen Verfahren jeder Richter das Arbeitsverhaeltnis wegen Zerruettung aufloesen, unabhaengig ob nun ein kuendigungsgrund formal besteht oder nicht.

      Aber ich bleibe dabei, wenn Mitarbeiter die in Mitgliederversammlungen dominierende Anzahl von Mitarbeiten ausmachen, dann kann jede Stimung, woher auch immer, zu irrationalen Entscheidungen fuehren, gerade wenn ein Vorstand meint, die Mitarbeiter in der Hand zu haben. Also keine Mitarbeiter in Mitgliederversammlungen, oder zumindest ohne Stimmrecht.

    • Lotusblüte Antworten

      PS: cg oder mm. ? 🙂

      PS2 mit der Kombination Weisflog, Leuner gewinnt ihr sicher auch keinen Verbraucheraward.

  2. Lotusblüte Antworten

    Finde ich überhaupt nicht lächerlich. Betroffen ist die Lebensgefährtin Fricke des Ex-Vostands Rundnik, die das Geld erhielt. Außerdem blieb sie als leitende Angestellte bis heute beschäftigt. Für eine nach der Satzung sehr streng auszulegende Möglichkeit von Zusatzleistungen bestand also mangels Übergang auch gar kein Anlass.

    Es ist davon auszugehen, dass die Mitglieder entweder in Scharen austreten oder Rudniks Razsschmiss auch aks Angestellter fordern werden, ebenso die verantwortkuvhen Aufsichtsräte abwählen. Wohl am Ende beides.
    Eine Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat ist bei den in Ree stehenden strafrechtlichen Vorwürfen ohnehin undenkbar.

  3. Florian Antworten

    Diese Anzeige ist ziemlich lächerlich. Es geht um Übergangsgeld für einen ex-Vorstand.

    • Hallo Florian Antworten

      es handelt sich eben gerade nicht um – in den Vorstandsverträgen bereits bei Vertragsschluss vereinbarten – Übergangsgeld. Fricke und Rudnik haben offenbar eine andere Regelung, nämlich Verbleib im Unternehmen als Angestellte – also wird auch kein Übergangsgeld fällig.

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