Beratungsprotokolle: Stiftung Warentest soll kontrollieren

Stiftung Warentest soll Beratungsprotokolle der Banken prüfen

Die meisten Bankkunden misstrauen den Beratungsprotokollen der Banken und würden sich wünschen, wenn Verbraucherschützer wie die Stiftung Warentest die Beratungsprotokolle regelmäßig überprüfen würden. Das ergab eine Umfrage der Unternehmensberatung Cofinpro, für die den Angaben zufolge 1.000 Bundesbürgern repräsentativ befragt wurden.

Beratungsprotokolle bei Banken sind seit Jahresanfang 20120 gesetzlich vorgeschrieben (§ 34 Abs. 2a, WpHG), also seit knapp drei Jahren. Der Gesetzgeber wollte mit den Beratungsprotokollen die Bankkunden besser vor Falschberatung schützen, schließlich müssen Anlageempfehlungen nun genau festgehalten werden. Für Bankkunden sind die Beratungsprotokolle aber kaum das viele Papier wert, auf dem sie gedruckt werden. Ergebnisse der Cofinpro-Umfrage:

  • 61 Prozent können keine Fortschritte bei der Beratungsqualität der Banken erkennen.
  • 70 Prozent glauben, dass sich die Institute mit den Formulierungen vor allem selber für Streitfällen absichern.
  • 88 Prozent erwarten vom Bankberater, dass er detailliert über die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben im Beratungsprotokoll informiert.
  • Über 70 Prozent der Deutschen wünschen externe Prüfungen beispielsweise durch Verbraucherorganisationen wie die Stiftung Warentest.

“Die Umfrageergebnisse zeigen, dass die Institute noch immer vor der Herausforderung stehen, das in der Finanzkrise verloren gegangene Vertrauen der Anleger zurückzugewinnen”, meint Melanie Purgar von Cofinpro.

Stiftung Warentest beklagt Niveau der Beratungsprotokolle

Eine erste Stichproben-Prüfung von Beratungen und Beratungsprotokollen der Banken hatte bereits 2010 gegeben, und zwar von Stiftung Warentest/Finanztest und Bundesverband der Verbraucherzentralen. Sechs von 21 untersuchten Anbietern händigten in mehr als der Hälfte der Fälle gar kein Beratungsprotokoll aus. Die Auswertung der ausgehändigten Beratungsprotokolle zeigte dann gravierende Mängel, wie die Stiftung Warentest schreibt:

So wurden die finanziellen Verhältnisse des Anlegers und seine Risikobereitschaft in keinem einzigen Protokoll zufriedenstellend dargelegt. Das Anlageziel und die bisherigen Erfahrungen des Kunden mit Finanzgeschäften wurden nur ganz selten vollständig dokumentiert. Und kein einziges Beratungsprotokoll legte aussagekräftig offen, welche Provisionen für die Vermittlung der Geldanlage an die Bank fließen.

Weitere Prüfungen durch Verbraucherschützer fielen später ähnlich schlecht aus. Die Finanzaufsicht Bafin kontrollierte ebenfalls und verhängte einige Bußgelder, wie das Handelsblatt in diesem Jahr berichtete.

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