Beitragsservice (GEZ): Nur noch eine Zahlungsaufforderung

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio  (GEZ im Volksmund) führt eine Neuerung für Selbstzahler des Rundfunkbeitrags ein. Künftig erhalten diese statt regelmäßiger Rechnungen nur noch eine einmalige Mitteilung mit den jährlichen Zahlungsterminen.

Diese Umstellung bedeutet, dass Zahler fortan eigenverantwortlich für die pünktliche und regelmäßige Überweisung des Rundfunkbeitrags sorgen müssen. Nach der initialen Einmalzahlungsaufforderung werden keine weiteren Rechnungen mehr versandt, es sei denn, der Rundfunkbeitrag ändert sich. In einem solchen Fall würde eine neue Zahlungsaufforderung verschickt.

Säumniszuschläge drohen bei Fristversäumnis

Wer eine Zahlungsfrist versäumt, muss umgehend mit einem Säumniszuschlag rechnen. Elisabeth Graml, Verbraucherberaterin bei der Verbraucherinnenzentrale Bayern, rät: “Verbraucherinnen und Verbraucher, die den Rundfunkbeitrag lieber selbst überweisen möchten, sollten einen Dauerauftrag einrichten, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.”

Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt die vierteljährliche Zahlung der Rundfunkbeiträge per SEPA-Lastschriftverfahren. Graml zufolge sei dies bei ausreichender Kontodeckung die “bequemste und sicherste Zahlungsweise”. Die schrittweise Einführung dieses neuen Verfahrens durch den Beitragsservice zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Effizienz der Beitragsabwicklung zu steigern.

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