Wenn das Geld vorne und hinten nicht mehr reicht, wenn das Minus auf dem Girokonto immer weiter wächst, dann sollten Sparanlagen versilbert werden. Bausparverträgen eignen sich für solche Notfälle besonders gut.
Höchst unwirtschaftlich ist es, für längere Zeit mit zwei Prozent Geld zu sparen, andererseits aber gleichzeitig für seine Miesen auf dem Girokonto zehn Prozent und mehr an Kreditzinsen zu zahlen. In solchen Fällen ist es sinnvoller, erst die Schulden zu tilgen und gegebenenfalls später weiter zu sparen.
Bausparvertrag ruhen lassen
Während Lebensversicherungen selbst bei einer nur vorrübergehenden Sparpause („Beitragsfreistellung“) regelmäßig eine Stornostrafe berechnen, kann der Bausparer die Monatsrate in der Ansparphase jederzeit ohne weitere Kosten senken oder aussetzen. Der Bausparer behält seine Ansprüche auf Guthabenverzinsung, er hat außerdem das Recht, den Vertrag jederzeit zu den alten Konditionen weiter zu besparen.
Ein weiterer Vorteil: „Legt der Bausparer lediglich eine Sparpause ein, bleiben zudem Bausparprämien und Arbeitnehmer-Sparzulage ungeschmälert erhalten“, sagt Jörg Sahr, Bauspar-Experte bei der Stiftung Warentest in Berlin. „Es verschiebt sich lediglich der Zuteilungstermin für die vereinbarte Bausparsumme und damit für geplante Finanzierung nach hinten. Für Leute mit akuten Finanzproblemen dürfte das aber ohnehin nachrangig sein.“
Bausparvertrag auflösen
Anders als die Sparpause ist eine Kündigung des Bausparvertrages mit Verlusten verbunden, denn damit geht die Abschussgebühr (1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme) definitiv verloren. Das ist sie zwar normalerweise auch, aber manche Tarife sehen eine Erstattung vor, wenn der Bausparer später auf den Bausparkredit verzichtet.
Wie es mit den staatlichen Zulagen bei einer Kündigung aussieht, hängt ab von der zurückgelegten Vertragsdauer: „Lief der Bausparvertrag bereits sieben Jahre oder mehr, bleiben Bausparprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage unangetastet. Bei weniger als sieben Jahren geht die Förderung verloren“, so der Experte von der Stiftung Warentest.
Sonderregel für Arbeitslose bei Bausparverträgen
Wichtig für Arbeitslose: Sie können den Vertag ohne Fördermittel-Verlust kündigen, wenn sie seit mindestens einem Jahr ununterbrochen arbeitslos sind.
Wer keine Finanzsorgen hat, sollte an älteren Bausparverträgen möglichst festhalten. Sie bieten teilweise hohe Guthabenverzinsungen von bis zu 5 Prozent für Kunden, die gar nicht bauen wollen (so genannte „Renditetarife“). Den Bausparkassen wird das offenbar zu teuer. „Immer öfter erhalten solche Bausparer in jüngster Zeit verlockend klingende Umtauschangebote“, berichtet Jörg Sahr. „Es geht dabei oft nur darum, einen gut verzinsten in einen schlechter verzinsten Vertrag zu wandeln. Darauf sollte man sich nicht einlassen. An den hohen Guthabenzins ist die Bausparkasse so lange gebunden, bis der Kunde mit seinem Guthaben die volle Bausparsumme erreicht hat.“