Autoversicherung: Mit Vergleichsrechnern richtig vergleichen

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Hunderttausende Autofahrer werden sich in diesem Herbst wieder vor die Computer setzen und in ein Vergleichsportal nach einer günstigeren Autoversicherung suchen. Dabei lässt sich einiges Geld sparen – der Verbraucher sollte aber mögliche Stolpersteine kennen, wenn sie mit einem Vergleichsportal vergleichen wollen.

Versicherer: Durchweg präsentieren die Vergleichsportale Direkt- oder Online-Anbieter als die günstigsten Versicherungen. Das ist in Ordnung. Allerdings muss der Autofahrer dann damit leben, dass er keine Betreuung durch einen Außendienstler hat.

Versicherungsbeginn: Bei der Dateneingabe muss darauf geachtet werden, dass tatsächlich Jahresbeginn 2019 im Formular erscheint, nicht ein Datum in diesem Jahr. Wird z. B. versehentlich mit einem Versicherungsbeginn Oktober 2018 gerechnet, ist der Vergleich unbrauchbar. Die Tarife fürs nächste Jahr können völlig verschieden sein.

Selbstbehalte: Bei den Ergebnissen sollte der Nutzer kontrollieren, ob tatsächlich nur Tarife mit den gewünschten Selbstbehalten genannt werden. Manche Vergleichsanbieter nennen auf den Spitzenplätzen Tarife mit abweichenden Selbstbehalten, was zwar gekennzeichnet wird, aber schnell überlesen wird.

Rabattklassen: Um die Angebote mit der aktuellen Versicherung vergleichen zu können, sollten die aktuellen Schadenfreiheitsklassen (SFB) verwendet werden. Werden die geringeren SFB des nächsten Jahres verwendet (was mitunter automatisch geschieht), kommt ein Ergebnis heraus, dass mit dem jetzigen Vertrag nicht vergleichbar ist.

Vertragsstrafen: Autofahrer können von einer Vielzahl von Sonderrabatten profitieren. Der Kunde sollte klären, welche Vertragsstrafen bei Rabatt-Verstößen möglich sind. Eine solche Vertragsstrafe droht zum Beispiel, wenn beim Alleinfahrer-Tarif sich doch die Freundin ans Steuer setzt und einen Unfall baut.

Werkstattbindung: Viele Vergleichsportale haben “Werkstattbindung” für den Kaskoschutz voreingestellt. Das macht die Prämie günstiger. Wer noch keine Werkstattbindung hatte und auch in der Zukunft selber entscheiden möchte, wo das Auto repariert wird, muss “ohne Werkstattbindung” auswählen.

Übrigens: Selbst wer nicht wechselt, kann sparen: Autofahrer sollten einen Ausdruck des Vergleiches an ihren bisherigen Versicherer senden und um ein “Gegenangebot” bitten. In solchen Fällen sind laut Branchenkennern plötzlich so genannte “Taschenrabatte” von bis zu 20 Prozent möglich.

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