Auslands-Au-pair: Die Regeln für England (Serie)

Ein Au-pair im Ausland zu verbringen, ist schon für  Sprachkenntnisse ein gute Idee. In einer Kurzserie werden hier drei Auslandsziele für Au pairs vorgestellt. Heute: England.

Für England gelten die gleichen Altersgrenzen und Bestimmungen zur Einreise und Dauer wie für Au pairs in Frankreich. Auch die Bestimmungen zur Arbeitszeit unterscheiden sich kaum. Für gewöhnlich erhält ein Au-pair für sechs Monate Aufenthalt eine Woche bezahlten Urlaub. Für die gewöhnliche Dauer von einem Jahr ergibt sich daher ein Urlaub von mindestens zwei Wochen. Die typischen Voraussetzungen lauten:

  • 18 bis 27 Jahre alt
  • Ledig, kinderlos und möglichst Nichtraucher
  • Haushaltskenntnisse und Erfahrung mit Kinder-Betreuung
  • Gute Englisch-Kenntnisse

Um eine Krankenversicherung muss man sich als Au-pair aus der EU in England grundsätzlich nicht kümmern. Man genießt den Schutz des staatlichen Versicherungssystems “National Health Service” (NHS) , wenn man seine Europäische Krankenversicherungskarte vorlegen kann, schreibt die ARAG. Es wird empfohlen, sich direkt nach der Ankunft bei einem Arzt (General Practitioner) des „National Health Service“ registrieren zu lassen. Erforderlich ist jedoch im Gegensatz zu Frankreich aber eine eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung.

Die Arbeitszeit eines Au pairs in England beträgt meist 25 bis 30 Wochenstunden, in der Regel sind die Stunden am Vormittag oder Nachmittag und in den frühen Abendstunden zu leisten. Zusätzlich erwarten die Familien in England zweimal wöchentlich Babysitten am Abend. Ein Au pair hat Anspruch auf zwei freie Tage pro Woche.

Die Familie bezahlt ein Taschengeld. Vom britischen Innenministerium wird ein Betrag von 70 bis 85 GBP pro Woche empfohlen. Die Familie stellt dem Au pair  zudem die Unterkunft in einem eigenen Zimmer und Verpflegung zur Verfügung sowie die Fahrtkosten zur Sprachschule. Die Teilnahme ist Pflicht.

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