Arbeitnehmer sollen freiwillig bis 70 arbeiten können. Das hat der Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, gefordert. Viele wollen es nicht glauben: Rente mit 70 ist schon möglich, sogar mit deutlich mehr Rente.
Gesetzliche Rentenversicherung: Wer freiwillig sein Berufsleben verlängern möchte, der kann das tun und wird mit einem spürbar höheren Anspruch auf gesetzliche Rente belohnt. Niemand wird gezwungen, einen Rentenantrag zu stellen.
Hoher Zuschlag Renten-Beginn mit 70
Einerseits fließen für den Mitarbeiter weiter Rentenbeiträge, die die Zahl seiner „Entgelt-Punkte“ erhöhen – vor allem gibt es für jeden Monat späteren Renteneintritt einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Das bedeutet bei einem Jahr Verlängerung (Rentenantrag z.B. mit 66 statt mit 65) einen Zuschlag von sechs Prozent. Bei zwei Jahren Verlängerung wären es zwölf Prozent – und zwar lebenslang. Bei Arbeit bis 70 wären sogar 30 Prozent Extra-Rente nur wegen des Zuschlages.
Arbeitsvertrag: Beim Arbeitgeber mit dem Verlängerungswunsch nicht ganz so einfach. Unternehmen sind mitunter ganz froh, wenn sie ältere Mitarbeiter loswerden können. Schließlich sind die Gehälter wegen der Altersstufen meist hoch. Aber darf einem 65-Jährigen wegen Erreichens der Regelaltersgrenze gekündigt werden? “Nein, das ist generell verboten“, sagt die Düsseldorfer Rechtsanwältin Katia Genkin. Denn: Im Sozialgesetzbuch (Paragraf 41 SGB VI) hat der Gesetzgeber besonderen Kündigungsschutz geschaffen. Damit gelang es z.B. einem 70 Jahre alten Autoverkäufer, sich erfolgreich gegen eine Kündigung zu wehren (Arbeitsgericht Paderborn, Az: 3 Ca1947/05).
Regelaltersgrenze kein Kündigungsgrund
“In vielen Fällen ist allerdings gar keine Kündigung notwendig, um einen älteren Arbeitnehmer zu verabschieden. Es kommt auf den Arbeitsvertrag an, und zwar ob eine Befristung enthalten ist”, so Rechtsanwältin Genkin. Typische Formulierungen lauten „das Arbeitsverhältnis endet mit dem Erreichen des für den Arbeitnehmer geltenden Regelrentenalters“ oder „das Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen des 65. Lebensjahres“. Eine solche Befristung ist grundsätzlich zulässig, urteilte das Bundesarbeitsgericht mehrfach (u.a. Az: 7 AZR 9/03).
Dann hätte der Mitarbeiter keinen Anspruch darauf, seinen bisherigen Arbeitsvertrag fortzuführen. “Wenn aber Arbeitnehmer und Arbeitgeber das wollen, können sie den Arbeitsvertrag ändern, etwa indem die Befristung verschoben oder ganz gestrichen wird”, so Rechtsanwältin Genkin. Das hat der Gesetzgeber in dem 2014 neu gefassten Paragrafen 41 SGB VI ausdrücklich geregelt. Dort heißt es nun:
Sieht eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vor, können die Arbeitsvertragsparteien durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses den Beendigungszeitpunkt, gegebenenfalls auch mehrfach, hinausschieben.
Der Gesetzgeber hat also Arbeiten bis 70 schon möglich gemacht, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist.
“Der Gesetzgeber hat also Arbeiten bis 70 schon möglich gemacht”
Altersrentner können unbegrenzt hinzuverdienen. Warum also sollte jemand die Rentenzahlung hinausschieben, wenn er sowohl Gehalt als auch Rente erhalten kann?
Ein Rentner, der eine Rente von 1500 Euro erwartet und ein Jahr darauf verzichtet, erwirbt 90 Euro Rente mehr monatlich (und die Euros durch weiteres Einzahlen in die Rentenversicherung), verzichtet aber in dem Jahr auf 18000 Euro Rente. Um das Geld mit den 90 Euro wieder hereinzuholen, benötigt der Mensch 200 Monate, etwa 16,7 Jahre – und ist vielleicht schon vorher tot, oder 84 Jahre alt.
Ich rate also dringend davon ab, das Renteneintrittsalter hinauszuschieben, zumal ein Rentner keine Rentenbeiträge mehr zu zahlen hat. Auch die Krankenkassenbeiträge, die von der Altersrente abgeführt werden, kann sich der weiterarbeitende Rentner im Folgejahr zurückzahlen lassen.