Arag Web@aktiv im Check: Was ist daran positiv, was negativ?

FinCheck ARAG Wekaktiv

Web@ktiv heißt ein recht neuer Tarif der Rechtsschutzversicherung ARAG in Düsseldorf. Er soll eine Art Allzweckwaffe sein gegen die rechtlichen Gefahren im Internet und wendet sich an jene, die besonders intensiv das Internet nutzen. ARAG Web@ktiv wirbt etwa mit Rechtschutz-Hilfe bei Abmahnungen, „Rufmord“ oder Ärger mit Paypal und Co. Aber was ist konkret versichert? Ich habe mir das genauer angeschaut.

Wer ist bei ARAG Webaktiv versichert?

Im Familientarif (9,90 Euro/Monat) sind der Kunde (Versicherungsnehmer), sein Ehepartner oder Lebenspartner sowie die Kinder versichert. Um als Lebenspartner bei Webaktiv mitversichert zu sein, reicht es, am Wohnsitz des Kunden gemeldet zu sein. Daneben sind „eingetragene Lebenspartner“ mitversichert. Minderjährige Kinder haben ohne Einschränkungen den Rechtsschutz, volljährige Kinder bis zum Beginn einer Berufstätigkeit. Beim Singletarif (8,42 Euro/Monat) sind Kinder mitversichert, jedoch keine Ehepartner oder Lebenspartner.

Wie hilft Webaktiv bei Abmahnungen?

Mit einer Abmahnung wird ein angeblicher Rechtsverstoß gerügt. Die Post vom gegnerischen Anwalt allein kostet meist Hunderte Euro, Schadenersatzansprüche kommen oft hinzu. Folgende Abmahnungen sind Alltag von Internetnutzern üblich:

  • Abmahnungen wegen Kritik an Firmen: Es ist weit verbreitet, nach Frust mit einer Firma im Internet Dampf abzulassen, sei es z.B. bei Facebook oder im eigenen Blog. Das führt unter anderem dann zu Rechtsstreitigkeiten, wenn die Kritik zu boshaft war.

ARAG Webaktiv bietet zwar einen Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung, wenn z. B. Beleidigung vorgeworfen wird. Für die zivilrechtliche Streiterei etwa über die Kosten der Abmahnung und der Unterlassungserklärung hingegen besteht hingegen kein Versicherungsschutz.

  • Abmahnungen wegen behaupteten Urheberrechtsverstößen: Wer fremde Bilder auf seine Homepage packt oder illegale Tauschbörsen für Musik oder Video nutzt, muss sich nicht wundern, wenn er dafür eine Rechnung bekommt. Allerdings sind nicht alle Vorwürfe von Urheberrechtsverletzungen so eindeutig – etwa wenn das Wlan-Netz oder der Computer von einem Fremden benutzt wurde. Außerdem geht es oft um die Frage, ob die geforderten Kosten für Abmahnung und der Schadenersatz angemessen sind.

ARAG Webaktiv bietet bei angeblichen Urheberrechtsverstößen Beratungs-Rechtsschutz: Pro Fall wird die Erstberatung beim Rechtsanwalt bis 190 Euro bezahlt, maximal 500 Euro im Jahr. Das reicht für eine rechtliche Orientierung. Soll der Rechtsanwalt aber mehr tun, etwa eine „modifizierte Unterlassungserklärung“ entwerfen, werden 190 Euro in der Regel nicht reichen. Soll ein Prozess geführt werden, müsste der Kunde das sogar voll auf eigene Rechnung tun.

Wie hilft Webaktiv bei „Online-Rufmord“?

Dass der oder die Ex oder ein Arbeitskollege im Internet auf Rachfeldzug gehen, ist leider Alltag geworden. Da finden sich dann möglicherweise neben fiesen Kommentaren noch unvorteilhafte Bilder bis hin zu Nacktfotos. ARAG Webaktiv versichert in solchen Fällen Rechtsschutz für Schadenersatzansprüche einschließlich Unterlassungsansprüche. Die ARAG nennt das „e-Reputation“ und schreibt dazu in den Versicherungsbedingungen von Webaktiv:

Als Schädigung Ihrer „e-Reputation“ gilt die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts z.B. durch Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung mit Hilfe von Fotografien, Texten, Videos oder öffentlichen Erklärungen, die über einen Blog, ein Diskussionsforum, ein soziales Netzwerk oder eine Website verbreitet werden.

Darüber hinaus zahlt ARAG Webkativ für eine Strafanzeige wegen Schädigung der „e-Reputation“ (bis 1.000 Euro/ Jahr) sowie für Recherchen und Maßnahmen, um Verantwortliche zu finden und Einträge etwa in Suchmaschinen-Archiven löschen zu lassen (bis 100 Euro je Fall). Aber: „Online-Presse“ ist beim Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wenn also BILD.de dummes Zeug über einen ARAG-Kunden verbreiten sollte, so sind juristische Maßnahmen nicht über den Rechtsschutz von ARAG Webaktiv abgedeckt. Das Gleiche gilt, wenn in Suchmaschinen Artikel der „Online-Presse“ zu finden sein sollten.

Wie hilft Web@ktiv bei Streit um Online-Verträge?

Egal ob Smartphone, Buch oder sogar Lebensmittel: Immer mehr Verträge werden online geschlossen. Das liegt schon am 14-tägigen Widerrufsrecht, mit dem sich Fehlkäufe leicht korrigieren lassen. Auch Handwerker oder Urlaube werden immer öfter übers Internet gebucht. Bei Streitigkeiten um Online-Verträge, etwa wenn Ware beschädigt angekommen ist, bietet ARAG Webaktiv vollen Vertragsrechtsschutz wie bei Rechtsschutzversicherungen üblich. Wie die ARAG auf Anfrage erklärte, würden auch Streitigkeiten um Online-Banking darunter fallen. Herausfallen würden jene Verträge, die rein offline gemacht werden, etwa der Autokauf beim Händler vor Ort.

Welche Extras bietet ARAG?

Eingeschlossen ist der ARAG JuraTel Rechtsschutz, der als eigenständiger Vertrag 56 Euro im Jahr kosten würde. ARAG JuraTel® bietet eine telefonische Rechtsberatung durch einen Anwalt rund um die Uhr – und zwar zu allen Rechtsgebieten. Der ARAG-Webaktiv-Kunde könnte also dort zum Beispiel eine Frage zu seinem Mietvertrag ansprechen.

Was sollte vor dem Abschluss noch beachtet werden?

ARAG Webaktiv wird ohne Wartezeit abgeschlossen, allerdings sind solche Streitfälle ausgeschlossen, die bei Vertragsschluss bereits akut waren. Soll heißen: Wenn die Abmahnung schon auf dem Tisch liegt, wird ARAG Webaktiv die Erstberatung nicht zahlen. Streitigkeiten rund um Spielverträge oder Kapitalanlagen sind, auch wenn online abgeschlossen, nicht versichert.

Mein Fazit zur Webaktiv der ARAG:

Der Rechtsschutz bei Abmahnungen überzeugt mich nicht. Ein guter Schutz wäre es m.E., wenn anwaltliche Tätigkeit bis 500 Euro pro Fall versichert wäre (und nicht mit 500 Euro maximal pro Jahr) und Versicherungsschutz ebenfalls bei Abmahnungen wegen Kritik an anderen bestünde.  Der Fokus von ARAG Webaktiv liegt eher auf Maßnahmen gegen „Online-Rufmord“ durch Privatpersonen. Für den Internet-Intensivnutzer ist das Angebot durchaus reizvoll. Denn wer viel bei Facebook und Co. veröffentlicht, muss damit rechnen, dass auch einiges über ihn veröffentlicht wird – und das kann ärgerlich werden. ARAG Webaktiv bietet dafür Rechtsschutz-Leistungen, die so nach meiner Kenntnis sonst von keinem Rechtsschutzversicherer geboten werden.

Bei einem Internet-Intensivnutzer ist außerdem davon auszugehen, dass er einen Großteil seiner Geschäfte mittlerweile online macht – ARAG Webkativ kommt dann den üblichen Leistungen einer normalen Rechtsschutzversicherung zum Vertragsrecht schon sehr nahe. Ein klares Plus des Angebotes von ARAG Webaktiv ist die eingeschlossene telefonische Anwaltsberatung zu allen Rechtsfragen, die m.E. allein schon ein paar Euro Prämie im Monat rechtfertigt. Sofern der Kunde sich der Einschränkungen bei Abmahnungen sowie bei „Online-Presse“ bewusst ist, sehe ich in ARAG Webaktiv einen soliden Basisschutz für Internet-Intensivnutzer.

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3 Gedanken zu „Arag Web@aktiv im Check: Was ist daran positiv, was negativ?

  1. Vatervon2 Antworten

    Ich finde, dass die Arag mit webaktiv gerade für Eltern ein interessantes Angebot macht. Mir als Vater ist nämlich nicht wohl wenn ich sehe, wo sich meine Kinder überall im Netz herumtrieben.

  2. Sven Buchien Antworten

    Danke für den  Hinweis auf deinen Artikel. Ich habe meinen gleich ergänzt und ich hoffe, dass kleine Zitat ist in Ordnung (natürlich mit Link auf diesen Artikel hier).

    (http://aquarium.teufel100.de/?p=3477 – habe keine Ahnung ob du bei diesem Kommentar Plugin weißt, von welchem Blog ich komme 😉 )

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