Altersgerechter Umbau: Was Mieter und Eigentümer wissen sollten

Die Lebenserwartung der Deutschen steigt und steigt. Doch das lange Leben bringt auch Probleme mit sich. So ist manche Wohnung für alte Leute eine Stolperfalle mit vielen Schikanen. Ein vorausschauender Umbau zur barrierefreien Wohnung kann das Leben im Alter angenehmer machen – dabei gibt es einiges zu beachten.

Bodengleiche Dusche mit Haltegriffen, Zugang zu allen Räumen ohne Schwellen und mit breiten Türen, Lichtschalter und Steckdosen in einer Höhe von etwa 85 Zentimetern, wodurch sie auch im Sitzen erreichbar sind: Es gibt einiges, was man für Barrrierefreiheit tun kann. Am besten wäre es, wenn ein solcher Umbau angegangen wird, bevor bereits körperliche Beeinträchtigungen eintreten.

Allerdings warten alte Leute nach den Erfahrungen der rund 250 Wohnberatungsstellen in Deutschland oft sehr lange mit der Entscheidung, obwohl zahlreiche Hilfen möglich sind.

Wohnberatung: Wohlfahrtsverbänden, Pflegediensten oder beim örtlichen Wohnungsamt kann man Adressen von Wohnberatungsstellen erfahren. Neben in der Regel kostenloser Beratung zu sinnvollen Umbauten des Zuhause können Wohnberatungstellen oft konkret helfen, indem sie z.B. Kontakte zu Handwerkern herstellen oder Anträge für Förderung ausfüllen.

Beratungsangebote und Adressen finden sich auch auf der Website www.wohnungsanpassung-bag.de. Unter dem Dach der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung haben sich über 250 Wohnberatungsstellen und regionale Ansprechpartner zusammengeschlossen.  Gut zu wissen: Seit 2011 gilt die DIN-Norm 18040-2. Ihr Ziel: Allen Menschen die Nutzung ihrer Wohnräume ohne Einschränkungen zu ermöglichen.

Förderung: Ein altersgerechter Umbau ist je nach Umfang häufig mit erheblichen Kosten verbunden. Entsprechend hoch ist die Nachfrage nach Förderprogrammen und Zuschüssen für die Barrierereduzierung in Wohngebäuden. Ende Juni 2022 hat das Bundesbauministerium den dafür eingesetzten Fördertopf der KfW um 75 Millionen Euro aufgestockt, Wochen später war das Geld jedoch bereits aufgebraucht.

Die gute Nachricht: Für 2023 sind im Bundeshaushalt weitere 75 Millionen Euro für das Programm vorgesehen. Eine frühzeitige Planung und Antragsstellung rund um den altersgerechten Umbau lohnt sich also. Zuletzt hat sich außerdem das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ im Oktober darauf verständigt, ein „Bundesprogramm Barrierefreiheit“ zu entwickeln und umzusetzen.

Neben Bundesregierung und KfW stellen auch die Bundesländer Fördermittel zur Verfügung. Einen Überblick über die bestehenden Programme gibt das Serviceportal „Zuhause im Alter“ des Bundesfamilienministeriums. Auch einige Städte und Gemeinden bieten entsprechende Förderprogramme.

Erlaubnisse: Mieter benötigen eine Zustimmung des Vermieters für den Umbau. „Sofern der Mieter ein berechtigtes Interesse belegen kann, etwa auf Grund seines Alters, muss der Vermieter zustimmen“, sagt die Düsseldorfer Rechtsanwältin Annette Mertens. Aber: „Dann kann der Vermieter einen Rückbau bei Ende des Mietverhältnisses verlangen.“ Das bedeutet: Die Wohnung müsste in den Ur-Zustand zurückversetzt werden.

Besser wäre es, wenn sich der Vermieter überzeugen lässt, dass eine altersgerechte Wohnung in einer alternden Gesellschaft mehr wert ist und sich leichter vermieten lässt. „Möglicherweise verzichtet der Vermieter dann auf die Rückbau-Klausel – und gibt noch etwas dazu“, so Rechtsanwältin Mertens.

Eigentümer können mit Wohnung grundsätzlich machen, was sie wollen. Wenn das Gemeinschaftseigentum indes betroffen ist, etwa beim Wunsch nach einer Rollstuhlrampe oder einem Lift, muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen. Sofern den anderen Eigentümern keine erheblichen Nachteile entstehen, können solche Maßnahmen auch gegen den Willen der Gemeinschaft durchgesetzt werden (OLG München, Az: 32 Wx 051/ 05).

Finanzierung:  Mit einem Riester geförderten Bausparvertrag lassen sich barrierefreie Maßnahmen gezielt finanzieren. Der Riester-Vertrag ist einsetzbar, wenn mindestens die Hälfte der Investitionssumme für Maßnahmen verwendet wird, die den DIN-Vorgaben für barrierefreies Bauen entsprechen. Auch mit dem restlichen Teil der Summe müssen Barrieren in oder an der Immobilie reduziert werden.

Die Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum wird künftig deutlich steigen. Allein bis zum Jahr 2025 erwartet das Pestel Institut eine Zunahme der Senioren-haushalte über 70 Jahren um mehr als ein Viertel auf rund zehn Millionen. Laut einer Studie des Bundesbauministeriums leben heute 93 Prozent der über 65-Jährigen in „normalen“ Wohnungen, nur sieben Prozent in Sonderwohnformen.

Eine Studie der KfW unterstreicht die Bedarfslücke. Demnach werden bis 2035 etwa 3,7 Millionen barrierefreie Wohneinheiten benötigt – deutlich mehr als zur Verfügung stehen.  Demnach müssten bis dahin rund drei Millionen Wohnungen geschaffen werden, die den Wohnkomfort im Alter gewährleisten. Nur 2,4 Prozent des Wohnungsbestands erfüllen nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes umfassende Anforderungen an die Barrierefreiheit.

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