Alkohol am Steuer: Wann der Führerschein weg ist

Während des Karnevals fliesst viel Alkohol – und mancher kann es nicht sein lassen, sich danach ans Steuer zu setzen. Wer betrunken erwischt wird oder gar einen Unfall baut, muss mit schweren Konsequenzen rechnen.

0,3 Promille: Bereits ab diesem Alkoholwert sind ernste Sanktionen möglich, und zwar bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen. Typisch dafür sind zum Beispiel Torkeln oder Lallen. Dem Fahrer drohen Geld- oder Haftstrafe bis zu einem Jahr, der Entzug der Fahrerlaubnis sowie sieben Punkte in Flensburg.

Auch ohne Unfall drohen bei Strafen

„Anders als vielfach geglaubt, können diese Sanktionen auch ohne Unfall blühen“, sagt Udo Vetter, Düsseldorfer Fachanwalt für Strafrecht. „Bei einer Gefährdung und erst nach einem Unfall ist das Strafmass noch höher.“

Tipp: Wie schnell mit welchen Getränken die Schwelle von 0,3 Promille erreicht wird, lässt sich mit diversen Internet-Rechnern näherungsweise ermitteln, etwa unter http://www.blutalkohol-homepage.de.

0,5 Promille: Diese Grenze hat bereits im April 2001 die in manchen Köpfen noch vorherrschende 0,8-Promille-Grenze ersetzt. Wer sie – ohne Ausfallerscheinungen – überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraph 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Die Konsequenzen: Eine Geldbuße von bis zu 1.500 Euro (Regelsatz 250 Euro), Fahrverbot von einem bis drei Monate (Regelsatz ein Monat) sowie vier Punkte in Flensburg. Rechtsanwalt Vetter: „Bei wiederholten Verstößen steigen Geldbußen und Dauer der Fahrverbote.“

1,1 Promille: Unabhängig davon, ob sich beim Fahrer Ausfallerscheinungen zeigen, handelt es sich ab diesem Grenzwert um eine Straftat (Paragraph 316 Strafgesetzbuch). Die so genannte „Absolute Fahruntüchtigkeit“ wird geahndet mit Geldstrafe (meist mindestens 30 Tagessätze, also ein Monatsgehalt) oder Freiheitsstrafe. Hinzu kommen meist ein Entzug des Führerscheins für mindestens sechs Monate sowie sieben Punkte in Flensburg.

Zudem ist ab dieser Promillegrenze auch der Versicherungsschutz gefährdet. Das kann dazu führen, dass der Fahrzeugversicherer bei einem Unfall nicht zahlt.

1,6 Promille: Bei sehr hohen Alkoholwerten gehen Fachleute von einer Alkoholgewöhnung aus, also von einem Dauertrinker. Denn ansonsten, so die überlegung, könnte der Betreffende gar nicht so viel auf ein Mal trinken – er würde vorher umfallen. Ab 1,6 Promille wird deshalb eine „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“ (MPU) verlangt, sonst gibt es den Führerschein nicht zurück.

Jeder dritte Mann fährt mit Alkohol am Steuer

28 Prozent der Männer trinken Alkohol, obwohl sie danach noch Auto fahren. Bei den Frauen ist es jede Fünfte. Dies ergab eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG. Von den 18- bis 29-Jährigen trinken 88 Prozent keinen Alkohol, wenn sie sich noch hinters Steuer setzen wollen. Elf Prozent trinken nur wenig Alkohol.

Autofahrer in den neuen Bundesländern sind besonders abstinent: 89 Prozent der ostdeutschen Autofahrer trinken keinen Alkohol, wenn sie noch Auto fahren werden. In den alten Bundesländern sind es 74 Prozent. Während in Ostdeutschland zu DDR-Zeiten die 0,0-Promille-Grenze galt, waren im Westen früher sogar bis zu 0,8 Promille erlaubt.

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