Abgeltungsteuer: So funktioniert die Kapitalertragssteuer

Die Abgeltungsteuer ist eine Steuer, die auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne erhoben wird. Sie wurde im Jahr 2009 in Deutschland eingeführt und beträgt derzeit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer wird direkt von der Bank oder dem Broker abgeführt, bei dem das Kapital angelegt ist.

Was unterscheidet Kapitalertragsteuer von Abgeltungssteuer?

Kapitalertragssteuer ist der frühere Begriff. Die Abgeltungssteuer ersetzte die frühere Besteuerung von Kapitalerträgen. Durch diese Einführung sollte der Prozess und die Besteuerung vereinfacht werden. So sind Anleger bei der Steuererklärung generell nicht mehr zur Abgabe der Anlage KAP verpflichtet, wenn schon Abgeltungssteuer einbehalten wurde. In Ausnahmefällen muss die Anlage KAP noch ausgefüllt werden und in anderen lohnt sich die Abgabe sogar (s. unten).

Welche Kapitalerträge sind betroffen?

Die Abgeltungsteuer betrifft alle Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2008 erzielt wurden. Dazu gehören Zinsen aus Sparbüchern, Tagesgeldkonten und Festgeldern, Dividenden aus Aktien und Investmentfonds sowie Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Auch Erträge aus Lebensversicherungen und Bausparverträgen sind betroffen.

Wie hoch ist die Abgeltungsteuer?

Die Abgeltungsteuer beträgt derzeit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag (= 26,375) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer, die Kirchensteuer variiert je nach Bundesland zwischen 8 und 9 Prozent.

Wie wird die Abgeltungsteuer berechnet?

Die Abgeltungsteuer wird auf den Bruttobetrag der Kapitalerträge erhoben. Das bedeutet, dass die Steuer auch auf den Betrag gezahlt werden muss, der über den Freibeträgen liegt. Der Freibetrag für Singles beträgt 1.000 Euro pro Jahr, für Ehepaare 2.000 Euro. Für Kapitalerträge, die über diesen Freibeträgen liegen, wird die Abgeltungsteuer fällig.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Die Abgeltungsteuer wird direkt von der Bank oder dem Broker abgeführt, bei dem das Kapital angelegt ist. Der Anleger muss daher keine Steuererklärung abgeben, wenn er nur Kapitalerträge erzielt hat, die der Abgeltungsteuer unterliegen. Wenn der Anleger jedoch auch andere Einkünfte hat, die versteuert werden müssen, muss er eine Steuererklärung abgeben.

Welche Ausnahmen gibt es?

Es gibt einige Ausnahmen von der Abgeltungsteuer. Dazu gehören zum Beispiel Kapitalerträge aus Riester-Verträgen, betriebliche Altersvorsorge und bestimmte Anlageformen wie Goldmünzen und -barren. Auch Kapitalerträge aus ausländischen Wertpapieren sind von der Abgeltungsteuer ausgenommen, wenn das Land ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland hat.

Wie wirkt sich die Abgeltungsteuer auf die Rendite aus?

Die Abgeltungsteuer mindert die Rendite von Kapitalanlagen. Wenn zum Beispiel eine Aktie eine Dividendenrendite von 4 Prozent hat, werden davon 25 Prozent Abgeltungsteuer abgezogen, also 1 Prozent. Die Rendite beträgt dann nur noch 3 Prozent. Auch bei Kursgewinnen mindert die Abgeltungsteuer die Rendite. Wenn zum Beispiel eine Aktie mit einem Kursgewinn von 10 Prozent verkauft wird, werden davon 25 Prozent Abgeltungsteuer abgezogen, also 2,5 Prozent. Die Rendite beträgt dann nur noch 7,5 Prozent.

In welchen Fällen muss die Anlage KAP noch ausgefüllt werden?

Bestimmte Kapitalerträge sind immer noch bei in der Einkommensteuererklärung anzugeben, und zwar…

  • von Auslandskonten,
  • sowie Zinsen aus einem Privat-Darlehen
  • aus den Verkauf einer Lebensversicherung sowie
  • Erstattungszinsen vom Finanzamt.

In welchen Fällen ist die Abgabe der Anlage KAP sinnvoll?

  • Der persönliche Grenzsteuersatz ist niedriger als die 26,375 Prozent Abgeltungssteuer inkl. Soli.
  • Die Freistellungsaufträge waren falsch verteilt, wodurch Abgeltungssteuer angefallen ist.
  • Ausländische Quellensteuern sind nicht auf die Abgeltungssteuer angerechnet worden.

Zusammenfassung

  • Die Abgeltungsteuer ist eine Steuer, die auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne erhoben wird.
  • Sie wurde im Jahr 2009 in Deutschland eingeführt und beträgt derzeit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Die Abgeltungsteuer wird direkt von der Bank oder dem Broker abgeführt, bei dem das Kapital angelegt ist.

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