Das Gesetz zur Reform des Sorgerechts ist seit 19. Mai 2013 in Kraft. Es gibt unverheirateten Vätern die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind auch dann zu erlangen, wenn die Mutter dem nicht zustimmt. Das war bislang laut Gesetz nicht so. Die ARAG Rechtsschutzversicherung, Düsseldorf, erklärt, was sich alles beim Sorgerecht geändert hat.
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Lärmbelästigung: Wann darf der Nachbar den Rasen mähen darf
Auch für die Lärmbelästigung im Garten gibt es Regeln. Und wer gegen die einschlägigen Vorschriften verstößt, muss mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro rechnen. Wann der Nachbar die Ruhe des Sonnenanbeters mit seinem Rasenmäher oder der Heckenschere stören darf, erläutert die ARAG Rechtsschutzversicherung.
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Wasserschaden: Mietminderung bis 100 Prozent möglich
Ein Wasserschaden ist keine Bagatelle. Mieter müssen dann unverzüglich die Hausverwaltung oder den Vermieter informieren, damit sich der Schaden nicht verschlimmert. Wer die Kosten eines Wasserschadens trägt, ist laut ARAG Rechtsschutzversicherung, Düsseldorf, allerdings häufig strittig. Mieter wollen vor allem wissen: Wie viel Mietminderung ist bei einem Wasserschaden möglich?
Saisonkennzeichen: Das müssen Sie über die Gültigkeit wissen
Saisonkennzeichen sind vor allem bei Cabrio-Besitzern beliebt: Mit dieser Autoversicherung kann man das gute Auto über den Winter ruhig abmelden und noch Steuern und Versicherungsbeiträge sparen. Aber Vorsicht: Ist das Kennzeichen abgelaufen, darf das Auto auf keinen Fall vom privaten Parkplatz bewegt werden – nicht einmal das Anlassen ist erlaubt.
Dossier Arag, Kurz-Nachrichten
Bundesnaturschutzgesetz: Vor allem § 39 für Gartenfreunde jetzt wichtig
In § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist seit 2010 bundesweit einheitlich festgelegt, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. Die ARAG Rechtsschutzversicherung erläutert, was Gartenfreunde wegen § 39 Bundesnaturschutzgesetz beachten sollten.
Dossier Arag, Recht haben
Strafzettel: Neue Regeln für Falschparker
Seit 1. April dieses Jahres sind die Strafzettel für Falschparker deutlich teurer geworden, wie der Rechtsschutzversicherer ARAG berichtet. Wer länger als bis zu 30 Minuten unbezahlt parkt (kein Parkschein oder abgelaufener Parkschein), zahlt für seinen Strafzettel statt fünf Euro nun zehn Euro. Die Bußgelder für jede weitere Überschreitung der gezahlten Parkdauer sind um je fünf [...]
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