Zollbestimmungen Deutschland: Was Herr Rummenigge wohl nicht wusste

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Mit den Zollbestimmungen Deutschland kennt sich Bayern-München-Vorstand Karl-Heinz Rummenigge offenbar nicht so gut aus wie mit Fußball. Laut Medien-Berichten hat Herr Rummenigge vor kurzem Ärger mit dem Zoll in Deutschland bekommen, weil er bei seiner Rückkehr aus Katar zwei geschenkte Rolex-Uhren nicht deklariert hatte. Da stellen sich nicht nur Urlauber die Frage: Was darf man von der Reise eigentlich unverzollt mit nach Hause bringen, etwa von einer Türkei-Reise?

Wer innerhalb der Europäischen Gemeinschaft reist, muss sich keine großen Gedanken um die Zollbestimmungen Deutschlands machen. Generell können alle legalen Waren nach Deutschland mitgebracht werden, ohne dass Zoll-Abgaben fällig werden. Höchstgrenzen gibt es allerdings bei der Einfuhr von Genussmitteln wie Alkohol, Zigaretten oder Kaffee. Für Spirituosen liegt sie z.B. bei zehn Litern, für Bier bei 110 Litern.

Anders sieht es aus bei Ländern, die nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehören, etwa USA, Türkei oder arabische Staaten (wie Katar). Dann sind folgende Wertgrenzen von Bedeutung.

Für Alkohol, Zigaretten und Parfum gelten auch in EU Höchstgrenzen

Zollbestimmungen bis 430 Euro Wert: Bei einer Reise mit dem Schiff oder dem Flugzeug sind Einkäufe bis zum Wert von 430 Euro pro Person (Kinder unter 15 Jahren: 175 Euro) frei. Der Reisende, der innerhalb dieser Grenzen bleibt, kann am Flughafen die “Grüne Tür” benutzen – er hat nichts zu verzollen. Bei einer Reise mit der Bahn oder Auto beträgt die Freigrenze lediglich 300 Euro.

Zollbestimmungen von 431 bis 700 Euro Wert: Der Einkauf (oder das Geschenk) ist bei der Ankunft anzumelden. Der Zoll berechnet – auf den vollen Betrag – pauschal 17,5 Prozent Steuer. Die Freigrenze von 430 Euro wird also nicht abgezogen. Bei einigen Ländern wie Brasilien beträgt die Pauschalsteuer 15 Prozent. Der Reisende sollte die Quittungen für seine Einkäufe vorweisen können, denn ansonsten schätzen die Zöllner den Euro-Wert. Das kann ärgerlich sein, wenn der USA-Shopper z.B. tatsächlich für eine Handtasche umgerechnet 400 Euro gezahlt hat, der Zöllner sie aber auf 600 Euro schätzt. Für Alkohol, Tabak und Kaffee sind gesonderte Einfuhrhöchstmengen zu beachten.

Zollbestimmungen ab 700 Euro Wert: Jetzt wird es kompliziert. Je nach Warenart wird ein bestimmter Zollsatz fällig sowie außerdem Einfuhr-Umsatzsteuer. Für Gold- und Silberschmuck beträgt der Zollsatz z.B. 2,5 Prozent, für Fotoapparate 4,2 Prozent, für MP3-Player je nach technischer Ausstattung bis zu 14 Prozent. Computer, Notebooks oder Handhelds wiederum sind befreit. Bei einem handgemachten Teppich sind es acht Prozent. Die zusätzliche Einfuhr-Umsatzsteuer beträgt in der Regel 19 Prozent, bei Büchern indes sieben Prozent. Die Abgaben sind am Flughafen sofort zu bezahlen, ansonsten kann der Zoll die Waren als Pfand einbehalten.

Aufgrund der teils hohen Zollsätze und der Umsatzsatzsteuer kann die Ersparnis mit dem Auslandsschnäppchen erheblich schrumpfen. Wer das umgehen will, indem er die “Grüne Tür” benutzt und nichts erklärt, begeht nach den Zollbestimmungen Deutschlands eine Steuerhinterziehung, die je nach Einkommen hohe Strafen nach sich ziehen kann. Naheliegend ist der Gedanke, so zu tun, als habe man teure Waren wie das Abendkleid schon mit in die USA genommen. Bei Kontrollen achten die Zöllner aber sehr genau darauf, ob Gebrauchsspuren vorhanden sind. Kommt es zu einem Ermittlungsverfahren, können z.B. über Kreditkartenumsätze Käufe im Ausland nachgewiesen werden.

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