Wenn es draußen ungemütlich wird, dann starten in den Wohnzimmern wieder besondere viele Verkaufspartys: Nach US-Vorbild bringen immer mehr Firmen Plastikschüsseln, Dessous oder Bodylotions ganz privat unters Volk. Vor allem Frauen schätzen das gesellige Beisammensein bei Kaffee und Kuchen oder einem Gläschen Sekt. Aber was ist, wenn die Bestellung tags darauf schon reut – gibt es dann ein Widerrufsrecht, das vielen noch als Widerrufsrecht für Haustürgeschäfte bekannt ist?
Direktvertrieb heißt diese Art des Verkaufens, da die üblichen Läden oder Supermärkte umgangen werden. Die Produkte stehen nicht die ganze Zeit irgendwo im Regal, sondern werden nur zu bestimmten Terminen angeboten, den Verkaufspartys eben. Mal präsentiert ein Mitarbeiter der Firma die Ware, mal macht das die Hausherrin oder der Hausherr. Das Kalkül dabei: In der vertrauten Atmosphäre, etwa mit lauter netten Nachbarinnen, wird schneller etwas gekauft.
Theoretisch kann sich das für alle lohnen. Die Unternehmen machen mehr Umsatz, die Hausherrin oder der Hausherr verdienen sich mit Provisionen etwas dazu, die Kunden bekommen die Produkte eventuell günstiger, denn die Vertriebskosten sind geringer als sonst. Aber andererseits fehlen bei Verkaufspartys die Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Angeboten und Preisen – außerdem kann erheblicher Druck entstehen, weil man die Nachbarin nicht enttäuschen will.
Zwei Wochen Widerrufsfrist
Wer später feststellt, dass er eigentlich unnötige Sachen gekauft hat oder dass es woanders bessere Angebote gibt, sollte seine Rechte kennen. Eine Verkaufsparty gilt als seit 2014 ein von „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag“ (früher ein so genanntes „Haustürgeschäft“) nach Paragraf 312b Bürgerliches Gesetzesbuch. Dadurch hat der Kunde Möglichkeit, seine Bestellung oder den Vertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Manche Unternehmen haben diese gesetzliche Frist freiwillig auf vier Wochen verlängert.
Beim Vertragsschluss muss der Kunde über seine Rechte belehrt werden, und zwar schriftlich. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Kunde diese Informationen vollständig erhalten hat. Dazu gehört zum Beispiel ein Hinweis, wohin der Widerruf geschickt werden muss.
Neue Regelungen für das Haustürgeschäft seit 2014
Früher galt: Das Widerrufsrecht entfällt, wenn die Ware sofort bezahlt und mitgenommen wurde und der Gesamtbetrag von 40 Euro nicht übersteigt. Besser dran war man daher, wenn eine Bestellung aufgegeben wurde und Lieferung und Bezahlung später erfolgte. Aber das hat mit der Neuregelegung 2014 ebenfalls geändert, diese Beschränkung des Widerrufsrechtes gibt es nicht mehr.
Wie bei jedem Kauf hat der Kunde Gewährleistungsansprüche. Zwei Jahre lang ist der Verkäufer für Mängel verantwortlich. Wer aber ist der Verkäufer? Meist kann der Käufer beim Unternehmen reklamieren, der Kaufvertrag ist in der Regel direkt mit Unternehmen zustande gekommen. Wenn aber die Party-Veranstalterin auf eigene Rechnung verkauft hat, war sie die Verkäuferin. In diesem Fall müsste die Reklamation bei der Party-Veranstalterin geltend gemacht werden. Mit der guten Stimmung könnte es freilich dann vorbei sein.