TELE 2 veröffentlicht Kunden-Telefonat als MP3-Datei

Das Düsseldorfer Telefonunternehmen TELE 2 geht ungewöhnliche Wege: Es hat das Telefonat mit einer Kundin im Internet veröffentlicht, um zu beweisen, das die Kundin einen Auftrag für einen Presselection-Vertrag erteilt hatte. Im ZDF-Magazin WISO war zuvor offenbar behauptet worden, dem Ehepaar sei ein Vertrag unterschoben worden. In einer Pressemitteilung schreibt TELE 2:

In der Sendung vom vergangenen Montag, 19. Februar 2007, zum Thema „Telefonwerbung“ greift das TV-Magazin WISO den Fall eines Ehepaares auf, das TELE2 unterstellt, ohne Auftrag den Telefonanschluss auf die Sparvorwahl 0 10 13 umgestellt zu haben. Fakt jedoch ist: Der Bericht basiert auf falschen Aussagen, denn in dem von WISO geschilderten Fall liegt nachweislich ein Auftrag vor.

Mit diesem Link ist der Telefonmitschnitt abrufbar: http://nl.sitestat.com/tele2/tele2de/s?DL.070221_schelenz.mp3. Nach dem Telefonat zu urteilen hätte die Frau m.E. erkennen können, dass es um einen Preselection-Vertrag ging. Wobei unklar bleibt, was alles zuvor erzählt worden war.

Nur was ist mit der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes?

Fraglich erscheint mir schon, ob überhaupt eine Einwilligung vorlag, dass das Telefonat aufgezeichnet wurde. Unter “Aufnahme eines elektronischen Antragsformulars” muss man nicht unbedingt den Mittschnitt verstehen. Das Wort “Aufnahme” ist zumindest doppeldeutig. Es kann für Aufzeichnung stehen, wird aber ebenso etwa für gekoppelte Wörter wie “Bestandaufsnahme” verwendet.

Selbst wenn eine Einwilligung zum Mitschnitt vorlag: Dass das Telefonat veröffentlicht werden darf, hat die gute Frau sicher nicht genehmigt.
Deshalb möchte ich diese PR-Aktion von TELE 2 als sehr mutig bezeichnen. Denn es gibt im Strafgesetzbuch unter anderem folgenden Paragraphen (Pflichtlektüre für Journalisten):

§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1.
das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2.
eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) 1Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

1.
das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2.
das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

2Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. 3Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) 1Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. 2§ 74a ist anzuwenden.

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6 Gedanken zu „TELE 2 veröffentlicht Kunden-Telefonat als MP3-Datei

  1. Brabax Antworten

    Es ist doch aber auch immer die Frage, wie gefragt wird. Bei Tele 2 wird man so schnell gefragt, dass die meisten Anrufer es wohl kaum mitbekommen.

  2. lhe Antworten

    Da verstehen Sie glaube ich was falsch. Wenn man bei Tele2 anruft und eine Bestellung aufgeben will wird man gefragt ob man mit der Aufzeichnung einverstanden ist. Ist man dies nicht kann man nur schriftlich bestellen, nicht aber

  3. lhe Antworten

    Nachtrag: Ich wundere mich gerade als ich die Pressemitteilung von Tele2 lese. Sie zweifeln daran dass eine Einwilligung zur Aufnahme des Gespr

  4. lhe Antworten

    Erinnert mich irgendwie an die gerade vom Verfassungsgericht behandelten Vaterschaftstests.
    Wie kann sich Tele2 denn sonst wehren? Anscheinend hat das ZDF schlampig recherchiert und skandalisiert. Und eine trockene Rechtfertigungs-Pressemitteilung w

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