Geld sparen: Steuertipps für jedermann

Die Inflation hat in den letzten Jahren deutliche Spuren hinterlassen. Dass die Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen sind, spüren mittlerweile alle Menschen quer durch alle Gesellschafts- und Einkommensklassen. Die Suche nach Sparmöglichkeiten nimmt entsprechend zu. Auch die  Einsparmöglichkeiten per Steuererklärung sollten dabei nicht außer Acht gelassen werden.

Steuerliche Absetzposten, die mitunter wenig bekannt sind

Wer den Bundesfinanzminister (künftig vielleicht mal eine Bundesfinanzministerin) zur Kasse bitten will, sollte alle Absetzposten kennen und prüfen, ob sie in Frage kommen. Dabei können nicht nur Unternehmer, sondern auch Arbeitnehmer viele Kosten, die im Zusammenhang mit dem Beruf stehen, aber auch private Ausgaben steuerlich absetzen und damit bei der Steuererklärung geltend machen.

Darauf sollten Arbeitnehmer achten

  • Bewerbungen und und und: Arbeitnehmer können Aufwände über den Arbeitnehmerpauschbetrag hinaus geltend machen, etwa für Bewerbungen. Auch Berufsbekleidung, Fachliteratur und mitunter sogar Feierkosten mit Kollegen können darunter fallen.
  • Pendlerkosten: Die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz und nach Hause fallen auch zu den Kosten, die steuerlich absetzbar sind. Das betrifft nicht nur die Kosten für ein privates Auto, sondern etwa auch eine Bahncard.
  • Bildung: Hat in diesem Jahr eine Fort- oder Weiterbildung stattgefunden, kann diese möglicherweise auch steuerlich geltend gemacht werden.
  • Umzug: Musste aus beruflichen Gründen eine Übersiedlung unternommen werden, ist dies ebenfalls ein steuerlicher Absetzposten.
  • Home-Office: Gerade in den letzten Jahren während Corona ist auch das Home Office immer wichtiger geworden. Was viele nicht wissen; auch der eingerichtete Arbeitsplatz zu Hause ist steuerlich begünstigt.

Weitere Steuerspartipps rund um den Haushalt

Dass bestimmte Investitionen in den eigenen Haushalt steuerlich unterstützt werden, wenn darin beruflich gearbeitet wird, ist nur ein Vorteil, wie der Staat Steuerzahler unterstützt. Doch auch Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie energetisch aufwerten und damit klimafreundlicher und heizkosteneffizienter machen, können die damit verbundenen Umbau- und Handwerkerkosten unter bestimmten Umständen von der Steuer absetzen. Auch Arbeiten, die dazu dienen, die Wohnräume zu erhalten oder zu renovieren, können zum Teil abgesetzt werden.

Darauf sollten Selbstständige achten

Noch mehr Potenzial bietet sich oft bei Selbstständigen. Sie können sogar zum Beispiel ein Geschäftsessen absetzen oder die Kaffeemaschine im Büro beim Finanzamt geltend machen. Im Allgemeinen sind die folgenden Punkte das größte Sparpotenzial:

  • Betriebsausgaben: Selbstständige und Freiberufler können Ausgaben, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, als Betriebsausgaben absetzen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Büromaterial, Reisekosten oder Bewirtungsaufwendungen
  • Abschreibungen: Bei Anschaffungen wie Dienstfahrzeugen und Büromöbeln können die Kosten über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern ermöglicht das Finanzamt die Sofortabschreibung.
  • Sonderabschreibungen: Neben den regulären Abschreibungen können Selbstständige und Freiberufler auch Sonderabschreibungen nutzen, um ihre Steuerlast zu senken. Diese können beispielsweise für geplante Anschaffungen wie Maschinen oder EDV-Anlagen genutzt werden.
  • Investitionsabzugsbetrag: Mit dem Investitionsabzugsbetrag können Selbstständige und Freiberufler einen Teil ihrer Kosten für geplante Investitionen im Voraus steuerlich gewinnmindernd geltend machen. Dies kann bis zu fünf Jahre vor der tatsächlichen Anschaffung eines Wirtschaftsguts erfolgen.
  • Firmenwagen: Wenn ein Auto mindestens zu 50% für geschäftliche Fahrten genutzt wird, kann es als Betriebsvermögen deklariert und steuerlich abgesetzt werden. Die Anschaffungskosten werden dabei über einen längeren Zeitraum abgeschrieben.

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