S&K: Herr Reime, wie bekommen Anleger ihr Geld zurück?

Die Frankfurter Firma S&K könnte in die deutsche Wirtschaftsgeschichte eingehen. Aber nicht als das erfolgreiche Immobilienunternehmen, das die Gründer, Geschäftsführer und Initialiengeber Stephan Schäfer und Jonas Köller nach außen darstellen wollten. Sollten Ermittler Recht behalten, würde die S&K-Gruppe als eines der größten Schneeballysteme und Millionengrab für Geld-Anleger überliefert werden.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main ermittelt u.a. wegen Verdachts der Untreue, des schweren Betruges gegen Verantwortliche der S & K-Gruppe. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Anlegergelder, die seit ca. 2008 vor allem über Investmentfonds und den Ankauf von Lebensversicherungen eingenommenen wurden, zweckwidrig verwendet zu haben.

Nach Schätzungen sind mehrere Tausend Anleger betroffen. Der finanzielle Schaden soll, so der aktuelle Stand, mehr als hundert Millionen Euro betragen. „Am Ende könnten es sogar mehrere Hundert Millionen Euro sein“, argwöhnt der auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwalt Jens Reime, der sich in den vergangenen Wochen nach der Razzia und den Festnahmen eingehend mit dem S&K-Firmengeflecht beschäftigt hat.

Im Finblog beantwortet Anwalt Reime die wichtigsten Fragen der S&K-Anleger, etwa welche S&K Fonds betroffen sind und welche Chancen es gibt, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, um  möglichst viel investiertes Geld zurückzubekommen.

Was versteht man unter einem Schneeballsystem?

Das Schneeballsystem ist eine gängige Masche von Anlagebetrügern und funktioniert simpel. Mit dem Geld neu angeworbener Investoren werden die finanziellen Verpflichtungen, meist Zinszahlungen, gegenüber Altanlegern bestritten. Ein Schneeballsystem muss unweigerlich zusammenbrechen, sobald es nicht mehr ausreichend neue Investoren gibt.

Wie können S&K-Anleger Verluste begrenzen?

Der wichtigste Rat – und diesen gebe ich nicht im eigenen Interesse als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – lautet: Betroffene Investoren sollten sich so schnell wie möglich anwaltlicher Hilfe versichern. Denn auf Grund des insbesondere für Laien undurchschaubaren Firmengeflechts der S&K-Gruppe kommt es darauf an, das Richtige zur richtigen Zeit und mit den richtigen Adressaten zu tun.

Was heißt dies bei S&K genau?

Als Erstes sollten sich betroffene Investoren bei den Ermittlungsbehörden melden bzw. registrieren lassen. Die hessische Polizei hat dazu einen speziellen Fragebogen für potenziell geschädigte Investoren ins Internet gestellt. Die Adresse lautet: www.polizei.hessen.de (Dowload-Link Fragebogen).

Die Ermittlungsbehörden wollen dadurch die Schadenshöhe und die Zahl der betroffenen Investoren ermitteln, um diese im Rahmen des Strafverfahrens verwenden zu können. Diese Registrierung hat jedoch nicht zur Folge, dass Aleger automatisch Geld erhalten aus den bislang mehr als hundert Millionen Euro Vermögenswerten der S&K-Gruppe und deren Drahtzieher, die die Ermittlungsbehörden bislang sicherstellen konnten. Damit Anleger ihren Kapitaleinsatz völlig oder zumindest größtenteils zurück bekommen, müssen sie einiges mehr tun.

Welche Mittel gibt es?

Mit anwaltlicher Hilfe kann man sich zum Beispiel an einem Strafprozess im Wege der Adhäsionsklage beteiligen, wenn der eigene Fall Gegenstand des Strafverfahrens ist, um Schadensersatz zugesprochen zu bekommen. Man erspart sich zwar die Kosten für einen Zivilprozess, aber zwingend muss ein solches Urteil nicht ergehen. Der Strafrichter muss über Adhäsionsanträge nicht entscheiden, er kann. In der Zwischenzeit können aber Ansprüche gegen andere, in diesem Verfahren nicht verfolgte Personen, verjähren.

Gegen wen kommen Schadenersatzansprüche von S&K-Anlegern in Betracht?

Als Erstes selbstverständlich gegen die Drahtzieher dieses von den Ermittlungsbehörden vermuteten kriminellen Schneeballsystems. Das ist aber nur möglich, wenn die führenden Köpfe der S&K-Unternehmensgruppe, von denen viele derzeit in Untersuchungshaft sitzen, verurteilt werden.

Worauf Investoren unbedingt achten sollten: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Bei der Bedienung von Schadenersatzansprüchen aus den sichergestellten Vermögenswerten gilt das so genannte Windhundprinzip. Geschädigte Anleger sollten also so schnell wie möglich mithilfe eines versierten Rechtanwalts ihre Ansprüche geltend machen. Wer dies zu spät tut, läuft Gefahr, dass nicht mehr genug Geld zur Schadenkompensation da ist, weil andere Investoren schneller waren und deshalb als erste bedient werden.

Daneben kann es auch Prospekthaftungsansprüche geben gegen die Gründer und Initiatoren der S&K-Fonds, da etwa beim Deutsche S&K Sachwerte Nr.2 Fonds für den Anleger nicht klar erkennbar wird, wie viel seines eingezahlten Geldes für Investitionen in Grund und Boden fließt.

Wer kommt noch als Adressat für Schadenersatzklagen infrage?

Eindeutig der Vertrieb. Also all jene, die Anteile an den Geschlossenen Fonds, die direkt von S&K oder von „befreundeten“ Emissionshäusern aufgelegt wurden, verkauft haben. Sowie selbstverständlich die Verkäufer der bereits erwähnten Nachrangdarlehen. Meiner Ansicht nach mussten auch die hohen Vertriebsprovisionen genannt werden.

Lesen Sie in der Fortsetzung des Interviews unter anderem:

  • Wer hat die Geschlossenen Immobilienfonds verkauft?
  • Wie können gegen Vertriebler  Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden

 

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