Recht im Alltag: Wo Hunde-Geschäft erlaubt ist

In der Mittagspause ist es mir wieder aufgefallen: Es gibt einige Sauberfrauen und -männer, die offenbar nur darauf warten, über Geschäfte machende Hunde schimpfen können.

Bebend vor Wut fordern sie sofortige Reinigungsmaßnahmen: “Sonst kriegen Sie eine Anzeige!”

Im Prinzip ist es richtig, dass Hundebesitzer den Dreck wegmachen. Solche Haufen-Hysteriker fordern aber zum Widerspruch heraus.

Ein Hinweis auf die Düsseldorfer Strassensatzung macht die meisten sofort sprachlos: In Rinnsteine können Hunde so viel k….., wie es ihnen gefällt.

Jetzt muss unser “Filou” nur noch lernen, möglichst immer den Rinnstein direkt vor dem Haus der geschätzten Mitbürgerin zu wählen.

NEU: Bewerten Sie den Beitrag

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung: 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert