Rollerversicherung: So unterscheiden sich Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko für Roller

Ein Roller sieht schick aus und vermittelt ein Gefühl von Ungebundenheit und Freiheit. Außerdem sind die flotten Flitzer mit maßvoller Motorisierung wendig in der City sowie komfortabel auf der Landstraße. Für den Fall der Fälle sollten Halter jedoch darauf achten, ihr stylisches Gefährt auf zwei Rädern richtig zu versichern.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung tritt für Schäden Dritter ein Eine Basisversorgung leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist für alle motorisierten Zweiräder von Mofa über Roller bis zum schweren Motorrad Pflicht auf deutschen Straßen. Gesetzlich festgelegt ist, dass die Mindestversicherungssumme der Haftpflicht für Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro liegt. Bei Sachschäden sind das 1,12 Millionen Euro und bei Vermögensschäden 50.000 Euro. Wird dem Versicherungsnehmer eine Schuld oder Teilschuld an einem Unfall zugesprochen, werden daraus Kosten beglichen, die dem Geschädigten entstehen. Kosten des Versicherungsnehmers wie die Reparatur eines Unfallschadens am eigenen Roller übernimmt die Haftpflichtversicherung hingegen nicht.

Auf hohe Versicherungssumme achten

Auf dem ersten Blick wirken die Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung hoch. Blechschäden am gegnerischen Fahrzeug können daraus sicher gut beglichen werden. Auch Abschlepp- und aufwändigere Wiederherstellungskosten sowie Wertminderung oder Wiederbeschaffungswert im Falle eines Totalschadens sind gewiss ebenfalls meist abgedeckt. Gleiches trifft für den Nutzungsausfall als Folge von einem glimpflich verlaufenen Unfall zu. Nur können selbst mit einem Roller Unfallsituationen entstehen, die erhebliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Das trifft insbesondere dann zu, wenn Personenschäden zu dauerhaften Beeinträchtigungen führen. Hier kann der Unfallverursacher nicht nur für langjährige Behandlungskosten zur Verantwortung gezogen werden, sondern auch für finanzielle Einbußen des Geschädigten bis hin zu Renten- und Schmerzensgeldzahlungen.

Inklusive Reha-Maßnahmen sowie gegebenenfalls Unterhaltskosten kann sich dies rasch auf Beträge von einigen Millionen Euro summieren. Moderne Kfz-Versicherungsanbieter bieten Ihren Kunden daher meist Haftpflichtversicherungen für Roller, deren Versicherungssummen die gesetzlichen Mindestanforderungen deutlich übersteigen. Sachschäden und Vermögensschäden sind dabei mit maximal 100 Millionen Euro abgedeckt. Allein Personenschäden sind mit bis zu 12 Millionen Euro versichert. Dazu kommt oft eine sogenannte Mallorca-Police. Sie tritt dann in Kraft, wenn der Versicherungsnehmer im In- oder Ausland einen Unfall mit einem fremden Roller beispielsweise einem Leihfahrzeug verursacht.

Teilkasko greift bei Unwetter, Diebstahl und oft auch beim Marderbiss

Roller-Halter, die zudem das eigene Risiko im Schadensfall abdecken wollen, entscheiden sich zumindest für eine Teilkasko. Sie wird entweder im Paket mit der Kfz-Haftpflichtversicherung oder separat als zusätzlicher Versicherungsschutz abgeschlossen. Die Teilkasko für Roller tritt in verschieden Situationen in Kraft.

Dazu gehören:

– Verlust des Rollers durch Diebstahl

– Schäden durch Brand oder Explosion

– Einwirkung von Naturgewalten wie Blitz, Sturm, Hagel oder Überschwemmung

– Glas- und Kurzschlussschäden

Zusammenstoß mit Tieren und Schäden durch Tierbisse. Vorsicht, oft beschränkt sich der Schutz auf Haarwild

Komplettschutz mit der Vollkasko

Die Teilkasko kommt allerdings ebenfalls nicht für Unfallschäden am eigenen Roller auf. Wer diesen Schutz genießen will, benötigt eine Vollkaskoversicherung. Sie beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko und tritt für selbstverschuldete Unfallschäden am versicherten Roller ein. Des Weiteren ersetzt sie Vandalismus-Schäden. Allerdings wird die Vollkaskoversicherung für Roller mit sehr verschiedenen Selbstbeteiligungs-Modellen angeboten. Es ist also wichtig, am besten mit einem Beitragsrechner die Konditionen genau zu vergleichen. Viele Anbieter wie zum Beispiel der ADAC haben die Vollkasko-Variante auch gar nicht im Programm.

Das Fazit: Die Roller-Haftpflichtversicherung ist ein Muss. Hier sollte die Versicherungssumme möglichst hoch sein, zumal auch solche Angebote recht günstig sind. Die Teilkasko kann vor allem bei neuen oder sehr hochwertigen Rollern ein sinnvoller Zusatzschutz sein. Die Vollkasko schließlich bietet Rundumschutz selbst beim selbstverschuldeten Unfall. Hier kommt es darauf an, ein günstiges Verhältnis von Beitrag und Eigenanteil abzuwägen.

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