Ein nur in unmittelbarer Nähe wütendes Gewitter kann zu einem Arbeitsunfall führen. Dazu muss der Blitz gar nicht erst in sein Opfer einschlagen. Die von der Entladung ausgehende Schockwelle kann schon ausreichen, den Betroffenen arbeitsunfähig werden zu lassen. Das hat unlängst das Sozialgericht Stuttgart festgestellt (Az. S 21 U 233/09, nicht rechtskräftig).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, war ein Flugzeugabfertiger gerade damit beschäftigt, die Fäkalien aus einem auf dem Rollfeld stehenden Flieger zu entfernen. Just in diesem Augenblick schlug ein Blitz in einen Mast in unmittelbarer Nähe ein. Durch die Druckwelle dabei wurden ganze Gesteinsbrocken aus dem Beton herausgerissen und in die Luft geschleudert. Mit solcher Wucht, dass der Mann vor Ort einen heftigen Schock erlitt und noch heute mit einer posttraumatischen Belastungsstörung zu kämpfen hat.

Grund genug für das Gericht, die Folgen des Naturereignisses als entschädigungspflichtigen Arbeitsunfall anzuerkennen. Schließlich sei die Schockwelle des Blitzes die unmittelbare Ursache für die Erkrankung des Mannes. Und der sei im Dienst direkt neben dem Arbeitsplatz eingeschlagen. “Weshalb dem Mann in erster Instanz eine Verletztenrente zugesprochen wurde”, erklärt Rechtsanwalt Hans-Jürgen Leopold. Allerdings hat der Sozialversicherer inzwischen beim Landessozialgericht Berufung eingelegt.

Ein Gedanke zu „Gewitter als Arbeitsunfall (S 21 U 233/09)

  1. irene dryga Antworten

    Guten Tag, gibt es mittlerweile erkenntnisse ob die Berufung erfolg hatte oder abgelehnt wurde. Meine Mann muss wegen so was ähnlichen (nur schlimmer) gerade die BG verklagen. Blitzschlag indirekt. Die behaupten es sei kein Arbeitsunfall da nicht direkt getroffen , nur über kran kette

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